Richter klagt gegen Hundesteuer

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Richter klagt gegen Hundesteuer

213.01.1213.01.12|Bayern|11 Kommentare
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Gilching - Andreas Decker aus Gilching will die Hundesteuer in Bayern abschaffen. Er hält sie für ungerecht. Deshalb klagt der 51-Jährige - der selbst Richter ist - vor dem Verwaltungsgericht München.

Andreas Decker (51) und Flatley (8) sind ein eingespieltes Team. Vier Mal waren der Turnierhundesportler aus Gilching (Kreis Starnberg) und sein Labrador oberbayerischer und einmal bayerischer Meister im Geländelauf über zwei Kilometer. Der Richter nimmt den schwarzen Rüden sogar mit in sein Büro im Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München. Die beiden sind meist gemeinsam unterwegs. Und genau deshalb sieht Decker auch nicht ein, wieso er der Gemeinde Gilching Hundesteuer bezahlen soll. Er hält sie für verfassungswidrig – und will sie in ganz Bayern zu Fall bringen.

Die Hundesteuer ist für den Richter nicht mehr zeitgemäß. Laut Grundgesetz könnten die Länder örtliche Aufwands- und Verbrauchssteuern erlassen. Bei der Hundesteuer jedoch fehle es an „Örtlichkeit“. Die Haltung der Tiere sei nicht mehr örtlich begrenzt, die Hunde würden das Gemeindegebiet verlassen – und damit gebe es keine Grundlage mehr für die Abgabe.

Die Hundesteuer hat Tradition. Es gibt sie seit Jahrhunderten. Zum ersten Mal taucht sie um 1500 in Mitteldeutschland auf, erklärt Decker. „Der Hund war daheim, um den Hof zu bewachen.“ Er sei nicht aus dem Grundstück beziehungsweise aus der Gemeinde rausgekommen. Heute aber sei der Hund mobil, begleite sein Herrchen, fahre mit in den Urlaub. Allein beim Gassigehen käme er durch sämtliche andere Gemeinden. „Schauen Sie mal, was es alles für Hundetransportmittel gibt“, sagt Decker. Außerdem findet er die Abgabe ungerecht. Nur Hundehalter würden zu einer Steuer herangezogen. Ein hochgefährliches Tier wie ein Krokodil oder eine Boa constrictor könne man sich dagegen steuerfrei zulegen. „Nur der Hund muss zahlen, weil schon immer gezahlt worden ist.“

Um einen Musterprozess gegegen die Hundesteuer anzustrengen, hat der Richter vor dem Verwaltungsgericht München gegen einen Bescheid der Gemeinde Gilching geklagt, der von ihm 60 Euro für das Jahr 2011 verlangte. Damit wollte er die Diskussion um die Verfassungsmäßigkeit ins Rollen bringen. Doch soweit kam es nicht: Der Bescheid scheiterte an einer Formalität. So hatte die Kommune die Steuersatzung an zwei Amtstafeln bekannt gegeben – konnte das aber nicht nachweisen. Dafür gab es eine Schelte vom Gericht, das darauf hinwies, „dass die gewählte Form der Bekanntmachung als antiquiert erscheint“, und riet, eine andere Form zu wählen – „insbesondere in einem eigenen Amtsblatt oder einem Amtsblatt des Landkreises.“

Decker hat vor Gericht gewonnen. Trotzdem ist er enttäuscht – weil es keine Verfassungsdiskussion gab. Doch die gibt es vielleicht bald, wenn ein neuer Bescheid der Gemeinde im Briefkasten liegt: „Ich möchte eine obergerichtliche Klärung der Frage.“

Nina Gut

Quelle: Rosenheim24.deRubriklistenbild: © dpa/Symbolbild

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