Bahn macht Oma zur Betrügerin

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Bahn macht Oma zur Betrügerin

024.08.1024.08.10|Bayern|
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Großkarolinenfeld - Katharina S. versteht die Welt nicht mehr. Ihr Kugelschreiber hatte versagt. Und jetzt - soll sie betrogen haben. Die ganze Geschichte:

OVB

© dpa

Ein besonders genauer Fahrkartenkontrolleur hat einer 90-Jährigen das Bahnfahren vergällt.

Lesen Sie hier den Originalartikel aus dem Oberbayerischen Volksblatt:

Ein seinen Dienst versagender Kugelschreiber und eine auf ihre Vorschriften pochende Kontrolleurin sind Schuld daran, dass eine 90-Jährige aus Großkarolinenfeld nun für die Bahn als Schwarzfahrerin gilt. Die alte Dame, die sich keiner Schuld bewusst ist, versteht die Welt nicht mehr.

Katharina S. aus Großkarolinenfeld feiert bald ihren 91. Geburtstag. Die alte Dame, die sieben Kinder großgezogen hat, war Zeit ihres Lebens immer darauf bedacht, nichts Falsches zu machen. Es käme ihr nie in den Sinn, bei Rot über die Ampel zu laufen. Weil man das einfach nicht tut. Umso mehr trifft sie jetzt der Vorwurf der Bahn, sie hätte eine Fahrkarte zu ihren Gunsten manipuliert. Katharina S. kann nicht verstehen, warum sie eine Schwarzfahrerin sein soll. "Ich habe doch nichts Falsches gemacht", sagt sie.

Das sah die Kontrolleurin im Regionalzug von Rosenheim nach Prien ganz anders. Am 13. Juni will die 90-Jährige die Familie ihrer Tochter in Aschau besuchen. Als Witwe eines Bundesbahnbeamten benutzt sie dafür, wie sie es schon viele Male vorher gemacht hat, ermäßigte Fahrscheine. Die Fahrkarte, Kostenpunkt zwei Euro, füllt sie wie immer daheim ordnungsgemäß mit dem Kugelschreiber aus: Abfahrtsort, Zielbahnhof und Fahrdatum sind einzutragen. Während sie das Datum schreibt, gibt ihr Kugelschreiber den Dienst auf - die Mine ist leer. Das Tagesdatum ist nicht ganz leserlich. Katharina S. nimmt einen neuen Stift und fährt die Ziffer 3 nach, damit auch alles seine Ordnung hat.

Als sie bei der Kartenkontrolle ihren Fahrschein vorzeigt, moniert die Kontrolleurin, dass die Fahrkarte im Nachhinein manipuliert worden wäre. Die "3" sei ja mit einem anderen Stift geschrieben, der Fahrschein demnach ungültig. Katharina S. erklärt der Bahnmitarbeiterin ausführlich die Sache mit der leeren Kugelschreibermine und glaubt, damit die Angelegenheit zurechtgerückt zu haben. Doch die Kontrolleurin will den Erläuterungen der 90-jährigen Frau keinen Glauben schenken. Sie bleibt weiterhin dabei, dass Katharina S. das Datum gefälscht hat und damit keine gültige Fahrkarte vorweisen kann. Sie fordert eine Fahrpreisnacherhebung von 44,10 Euro. Soviel Geld hat Katharina S. gar nicht dabei. Zumindest das ist kein Problem: Sie könne den erhöhten Fahrpreis auch im Nachhinein überweisen, wird ihr erklärt. Den Fahrschein behält die Schaffnerin ein.

Katharina S. kauft am Priener Bahnhof einen neuen Fahrschein, um ihn für die Weiterfahrt nach Aschau frisch auszufüllen. Als sie dort eintrifft, ist sie immer noch aufgelöst und erzählt ihrer Familie die Geschichte. Schwiegersohn Anton Gröber ärgert sich noch immer: "Die Sache hat unserer Oma schlaflose Nächte bereitet. Sie kann einfach nicht verstehen, was sie falsch gemacht haben soll."

Unverständlich ist für Gröber, dass die Schaffnerin einer alten Frau, die sich mit dem Schreiben schwer tut, so wenig Verständnis entgegen bringt. "Es ist völlig absurd, unserer Oma vorzuwerfen, dass sie einen Fahrschein, der gerade mal zwei Euro gekostet hat, gefälscht haben soll." Es gehe nicht um die 44 Euro. Seine Schwiegermutter habe Zeit ihres Lebens immer peinlich darauf geachtet, alles richtig zu machen: "Der Vorwurf der Manipulation trifft sie bis ins Innerste."

Gröber nahm die Sache für seine Schwiegermutter in die Hand und setzte gleich am folgenden Montag ein ausführliches Schreiben an die zuständige Abteilung der Bahn auf. Er schilderte die Ereignisse noch einmal und wies darauf hin, wie sehr seine Schwiegermutter der Vorwurf getroffen habe, ihre Fahrkarte gefälscht zu haben. Er bat um eine schriftliche Entschuldigung und einen Ersatz für die beschlagnahmte Karte

Die Bahn leitete zunächst einmal Recherchen ein. Fünf Wochen später traf die Antwort ein. Sie fiel nicht so aus, wie Katharina S. erwartet hatte: "Auch aus unserer Sicht spricht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass das Datum auf der Fahrkarte nachträglich abgeändert wurde", heißt es in dem ansonsten äußerst höflich gehaltenen Brief. Die Bahn wirbt im Folgenden um Verständnis, dass man deshalb der Bitte um Einstellung der Forderung nicht nachkommen könne. Die 44,10 Euro sollen doch bitte bis 18. August überwiesen werden.

Gezahlt wird nicht

Gezahlt hat Katharina S. nicht - und wird auch nicht zahlen. "Das machen wir auf keinen Fall", sagt Gröber. Er hat sich jetzt festgebissen. Auf sein Anraten hin hat seine Schwiegermutter bei der Staatsanwaltschaft eine Selbstanzeige wegen Beförderungserschleichung gestellt. Erwartungsgemäß wurden die Ermittlungen eingestellt, weil es nach Ansicht des Staatsanwaltes keine Anhaltspunkte auf das Vorliegen einer Straftat gibt. Gröber ist jetzt auf die Begründung gespannt, mit der die Bahn die Forderung eintreiben will. Der Brief der Bahn an ihre 90-jährige Kundin endete mit den Worten: "Ihren künftigen Bahnreisen wünschen wir einen angenehmen Verlauf." Das wünscht sich Katharina S. auch.

Klaus Kuhn

Quelle: Rosenheim24.de

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