Die Rettungsgasse ist in Deutschland seit über 30 Jahren in §11 der Straßenverkehrsordnung gesetzlich geregelt. Allerdings halten sich nur wenige Autofahrer daran, obwohl die Umsetzung einfach ist und Leben retten kann.
Freie Gasse frühzeitig bilden
Dabei sollte die Gasse bereits beim Zufahren auf den Stau gebildet werden und nicht erst, wenn ein Einsatzfahrzeug mit Sondersignalen eine „freie Bahn“ benötigt.
So muss die Rettungsgasse auf Autobahnen aussehen
Bei zwei Fahrstreifen für eine Richtung:
Bei drei oder mehr Fahrstreifen für eine Richtung:
Verwarnungsgeld droht
Ein Verstoß gegen die Vorschriften der Rettungsgasse kann mit Verwarnungsgeld geahndet werden.
Ähnliche Regeln zur Rettungsgasse gibt es auch in Slowenien, der Schweiz, Tschechien und in Österreich.
Verfasser: Christian Kagerer, Polizeihauptkommissar vom Polizeipräsidium Oberbayern Süd

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