Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und fünf Monaten wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt hat das Amtsgericht Traunstein einen Taxiunternehmer aus dem Landkreis Traunstein verurteilt. Die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Rosenheim am Standort Traunstein konnten dem Unternehmer in über 100 Fällen Sozialversicherungsbetrug nachweisen.
Über einen Zeitraum von fast vier Jahren hatte der Angeklagte die meisten seiner voll versicherungspflichtigen Arbeitnehmer entweder als Geringverdiener oder gar nicht zur Sozialversicherung angemeldet. Außerdem beschäftigte er zwei Taxifahrer, die Arbeitslosengeld beziehungsweise Hartz IV bezogen, als Vollzeitkräfte. Er bescheinigte ihnen zudem, dass sie lediglich 200 Euro im Monat verdient hätten. Mit dieser Masche kassierten die Leistungsbezieher doppelt. Wegen Leistungsbetrugs wurden diese zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung beziehungsweise zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt.
re/Chiemgau-Zeitung
















