Tübingen - Für seine tödliche Geisterfahrt muss ein 35 Jahre alter Autofahrer jahrelang hinter Gitter. Das Landgericht Tübingen verurteilte ihn am Donnerstag wegen Mordes.

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Für seine tödliche Geisterfahrt muss ein 35 Jahre alter Autofahrer dauerhaft hinter Gitter.
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