„Nach dem Grundsatz: in dubio pro reo (im Zweifel für den Angeklagten)“, sagte Richter Stephan Popp in seiner Urteilsbegründung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. „Es gibt zwei, drei Indizien, die aber eine Verurteilung wegen Mordes nicht rechtfertigen.“ Auf der anderen Seite gebe es viele Aspekte, die den Angeklagten Peter S. entlasteten, führte Popp aus. Die meisten offenen Fragen seien jedoch weiterhin ungeklärt. Es war bereits die dritte Auflage des aufwendigen Indizienprozesses.
Anfang 2010 wurde Peter S. jedoch in einem ersten Prozess vom Mordvorwurf freigesprochen, aber wegen des Missbrauchs seiner Tochter zu vier Jahren Haft verurteilt. Daraufhin legten alle Prozessbeteiligten Revision ein, der Bundesgerichtshof verwies den Fall zurück nach Nürnberg. Der zweite Prozess platzte im Herbst 2011 nach wenigen Tagen, als bekannt wurde, dass der Staatsanwaltschaft neue, der Verteidigung unbekannte Beweise vorlagen.
In seiner gut eineinhalbstündigen Urteilsbegründung ging der Richter ausführlich auf die vorliegenden Indizien ein, darunter DNA-Spuren unter den Nägeln, auf der Kleidung und dem Schmuck des Opfers. „Kein einziger Hinweis auf den Angeklagten“, resümierte Popp. Auch die Reifenspuren am Tatort gehörten nicht zum Auto des 47-Jährigen. „Wir haben nichts.“ Der zuständige Staatsanwalt kündigte deshalb an, keine weiteren Rechtsmittel einzulegen. Die Anwältin der Nebenklage, die die Eltern und die Tochter des Opfers vertritt, behielt sich diese Möglichkeit vor.
dpa















