Von einer "Verkettung unglücklichster Umstände" sprach Richter Florian Greifenstein bei seiner Urteilsbegründung. Und davon, dass das "Maß des Verschuldens relativ gering" sei. Trotzdem stand am Ende ein Urteil wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung sowie eine geringe Geldstrafe für den Angeklagten.
Für einen Moment hatte der gebürtige Inder an jenem Tag die gebotene Vorsicht im Straßenverkehr vermissen lassen. Letztlich hätte wahrscheinlich schon ein kurzer Blick nach links gereicht, um den Unfall zu vermeiden. Ein "augenblickliches Versagen" nannte es der Richter am Ende.
Die Bilder von der Unfallstelle:
Detailliert war zuvor der Hergang des Unfalls rekonstruiert worden - sowohl aus Sicht der Polizisten, als auch aus dem Blickwinkel des Angeklagten. Der Streifenwagen der Mühldorfer Polizei war demnach gegen 11.50 Uhr mit Blaulicht und Martinshorn auf der B12 in Richtung München unterwegs. Die Besatzung, ein 31-jähriger Polizeiobermeister und sein 35-jähriger Beifahrer, waren zu einem Verkehrsunfall bei Schwindegg gerufen worden. Auf der langen Geraden zwischen Ampfing und Heldenstein setzte der Dienst-BMW zum Überholen an, nachdem die Fahrzeugkolonne vor ihnen Platz für eine Gasse machte. Angeführt wurde sie von einem Sattelzug, der einen Baukran geladen hatte.
Der 31-Jährige ließ noch ein letztes, von rechts kommendes Fahrzeug passieren und fuhr weiter in die Straße ein - ohne zu ahnen, dass der Blinker des Lasters nicht ihm, sondern dem Polizeifahrzeug gegolten hatte, das mitten im Überholvorgang steckte.
Der BMW prallte mit der Beifahrerseite gegen den Betonmischer, der 35-jährige Polizeikommissar war sofort tot. Der Fahrer des Dienstwagens kam mit vergleichsweise leichten körperlichen Verletzungen ins Krankenhaus, an den psychischen Folgen des Unfalls leidet er bis heute. Erst im März hat er nach eigener Aussage seinen Dienst wieder aufgenommen.
Immerhin steht nach den Ausführungen des Sachverständigen "zweifelsfrei" fest, dass ihn keine Schuld trifft: "Er hat getan, was er konnte, und sogar noch schnell reagiert." Auch der Fahrstil des Beamten sei der Situation "absolut angemessen" gewesen. "Das war keine wilde Überholerei."
Sehen konnte der Fahrer des Betonmischers den Polizeiwagen von seiner Position in der Ausfahrt laut dem Bericht des Sachverständigen nicht. Und es ist wohl ein weiteres unglückliches Detail dieses schrecklichen Unfalls, dass er trotz des geöffneten Beifahrerfensters das Martinshorn nicht gehört hat.
Der verstorbene Polizist hinterlässt Frau und Kinder. Die Ehefrau des 35-Jährigen war in dem Prozess als Nebenklägerin aufgetreten.
Mit seinem Urteil - 90 Tagessätze á 20 Euro - blieb Florian Greifenstein deutlich unter dem Strafmaß, das die Staatsanwaltschaft gefordert hatte, die nicht nur auf eine höhere Geldstrafe, sondern auch auf ein dreimonatiges Fahrverbot aus war. Die Verteidigung dagegen machte schon vor dem Schuldspruch klar, dass sie eine geringe Geldstrafe akzeptieren würde.
Letztlich beließ es Florian Greifenstein dabei, auch weil es der erste Unfall für den 31-jährigen Lkw-Fahrer war, der immer wiederholte: Es tut mir leid. Das ist einfach furchtbar."
ha/Mühldorfer Anzeiger






































































