Im Vanessa-Prozess hat die Jugendkammer des Augsburger Landgerichts einen der drei Gutachter wegen fachlicher Mängel von seiner Aufgabe entbunden. Pantelis Adorf sei den Anforderungen nicht gewachsen gewesen und Antworten schuldig geblieben, sagte der Vorsitzende Richter Lenart Hoesch am Montag. Er sprach von einer laxen Verhaltensweise, die nicht tragbar sei. Adorf verließ mit versteinerter Miene den Gerichtssaal. Damit verbleiben im Prozess um die mögliche nachträgliche Sicherungsverwahrung des Mörders der zwölfjährigen Vanessa noch zwei Gutachter. Anders als geplant gab es am Montag keine Plädoyers.
Ursprünglich hatte schon an diesem Dienstag das Urteil fallen sollen. Dazu wird es nicht kommen. „Es ist jetzt schon abzusehen, dass wir eine Reihe von zusätzlichen Terminen brauchen werden“, sagte Hoesch. Grund waren mehrere Anträge des Verteidigers Adam Ahmed. Unter anderem forderte er, die Gutachter Helmut Kury und Ralph-Michael Schulte sollten noch einmal vor Gericht erscheinen. Die Hauptverhandlung wurde unterbrochen. Der Prozess soll am 24. Juli weitergehen.
Seit Februar prüft die Kammer, ob der 29 Jahre alte Täter auch zehn Jahre nach der Tat noch hochgefährlich ist. Seine Haftstrafe hat er bereits abgesessen. 2002 hatte er die Zwölfjährige in ihrem Kinderzimmer in Gersthofen bei Augsburg erstochen.
Der Täter hatte sich geweigert, mit dem Gutachter zu sprechen. Lediglich ein Sachverständiger - Helmut Kury - konnte Gespräche mit dem Mörder führen. Kury sprach sich dafür aus, den Mann freizulassen - unter strengen Auflagen. Adorf war anderer Ansicht und meinte, der 29-Jährige sei noch nicht soweit. Nach Meinung des dritten Gutachters, Ralph-Michael Schulte, besteht bei dem Täter weiterhin die Gefahr schwerster Gewalttaten.
dpa














