


Traunstein/Piding - Urkundenfälscher, Droggenschmuggler, Illegale - mit all diesen Fällen mussten sich die Traunsteiner Schleierfahnder am Wochenende beschäftigen.
Alles in der Hand der Schleierfahnder! - Im Oktober 2010 kontrollierten Schleierfahnder einen französischen Pkw auf Autobahn in Fahrtrichtung Österreich - stellten eine verfälschte Zulassungsbescheinigung sicher und zeigten den damals Verantwortlichen, einen mittlerweile 38-jährigen Rumänen, wegen Urkundenfälschung und diverser Verkehrsdelikte an. Jetzt - nach etwas mehr als einem Jahr - kam für den in seiner Abwesenheit rechtskräftig Verurteilten die Quittung in Form eines Haftbefehls über 1.050 Euro Geldstrafe oder 15 Tage Gefängnis. Erneut hatten Beamte der Polizeiinspektion Fahndung Traunstein den „Vielreisenden“ als Chauffeur eines französischen Renault Scenic im Bereich der Autobahntankstelle Piding-Süd aus dem Verkehr gezogen. Mangels Bargeld musste der Metallarbeiter und Schrottsammler die zweite Option ziehen. Zum Antritt seines zweiwöchigen Zellaufenthaltes übergaben ihn die Fahnder am Sonntagvormittag der nächsten Haftanstalt.
Mit einem „Booster“ in der Unterhose erwischten am vergangenen Freitagmittag einen 25-jährigen in Österreich wohnhaften Türken. Dabei handelte es sich allerdings um eine in Deutschland verbotene Kräutermischung mit der Bezeichnung „Bonzai Winter-Boost“. Zuvor hatten Fahnder einen fertig gebauten Joint der etwas größeren Sorte mit einer ebenfalls dem Betäubungsmittelgesetz unterliegenden Mischung „Bonzai Citrus“ aus seiner Jackentasche gezogen. Dummerweise hatte sich der arbeitslose „Austro-Türke“ auf der Autobahn verfahren. In Piding wollte er gerade mit seinem Mercedes Benz umdrehen, als ihn die Beamten - in Begleitung eines ebenfalls orientierungslosen Landsmanns - einer intensiveren Kontrolle unterzogen. Nach Anzeigenaufnahme und Sicherstellung der Kleinmengen im Grammbereich durfte der Mann, unter fachkundiger Anleitung der Fahnder, die Heimreise antreten.
Für einen 31-jährigen Albaner endete der Aufenthalt bei der Polizeiinspektion Fahndung nicht ganz so komfortabel. Wegen eines national gültigen Einreiseverbotes aus dem Jahr 2003 musste der Mann nach erkennungsdienstlicher Behandlung und Anzeigeaufnahme plus Hinterlegung einer Sicherheitsleistung auf direktem Weg die Bundesrepublik wieder verlassen. Der mit einem gültigen biometrischen Reisepass ausgestattete Mann befand sich als Passagier in einem Fernreisebus auf dem Weg nach Hamburg, als am frühen Sonntagmorgen - für ihn völlig überraschend - die Handschellen zuschnappten. Obwohl der Beschuldigte in seiner Vergangenheit mehrfach falsche Dokumente und Namen benutzte, konnten ihn die Fahnder nicht zuletzt anhand seiner einliegenden Fingerabdrücke identifizieren.
Für einen weiteren Albaner, der sich ebenfalls in dem „Linienbus“ befand, war im Zentralcomputer eine neun Jahre alte Abschiebungsverfügung aus München registriert. Nach Personalienaufnahme wurde der 43-Jährige zur Ausreise aufgefordert. Gegen einen serbischen Rentner im Alter von 61 Jahren bestand ein Einreiseverbot aus dem Jahr 1993. Der Insasse aus einem serbischen Kleinbus durfte unter Auflagen die Reise fortsetzen.
Pressemitteilung Polizeiinspektion Fahndung Traunstein
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