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Samsung darf iPad-Rivalen weiter verkaufen

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    • 24.07.12
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Samsung darf iPad-Rivalen Europa-weit anbieten

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Düsseldorf - In den Augen der Richter ist die Ähnlichkeit mit dem iPad nicht so groß, dass der Kokurrent von Samsung gestoppt werden müsste. Die Justiz gibt grünes Licht für das "Galaxy Tab 10.1.N".

© dpa

“Galaxy Tab 10.1.N“ heißt der Kokurrent von Samsung zum I-Pad. Der südkoreanische Elektronik-Konzern errang jetzt vor Gericht einen Teilerfolg und darf seinen neuen Tablet-Computer somit in ganz Europa verkaufen.

Im Streit mit Apple um das Design von Tablet-Computern hat Samsung einen Teilerfolg gegen den US-Konzern errungen. Der südkoreanische Elektronikriese darf seinen iPad-Konkurrenten “Galaxy Tab 10.1.N“ weiter in Europa vertreiben, wie das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf am Dienstag in zweiter Instanz entschied. Zugleich untersagten die Richter Samsung aber den europaweiten Vertrieb seines “Galaxy Tab 7.7“ und gaben damit in diesem Punkt Apple recht.

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Das Gericht sah im Design des “10.1.N“ keine unerlaubte Nachahmung von Apples iPad. Das OLG folgte damit einer Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom Februar. Das “10.1.N“ ist ein Nachfolger des Modells “Galaxy Tab 10.1“, dessen Vertrieb das OLG verboten hatte, weil es dem Kultgerät von Apple zu ähnlich sah. Daraufhin hatte Samsung das Design modifiziert.

Doch auch in dem Nachfolger hatte Apple eine unerlaubte Kopie gesehen und war erneut vor Gericht gezogen. Das Landgericht Düsseldorf hatte aber in einem Eilverfahren den Vertrieb weiter erlaubt. Durch den deutlicher hervorgehobenen “Samsung“-Schriftzug, den verbreiterten Rahmen und die nach vorne gezogenen Lautsprecher seien deutliche Unterschiede ausgewiesen worden, befand nun auch das OLG.

Bei Samsungs “Galaxy Tab 7.7“ gab das Gericht dagegen dem US-Konzern recht und untersagte den europaweiten Vertrieb. Mit dem “7.7“ ahme Samsung im Gegensatz zum “10.1“ vor allem mit der Gestaltung der Rückseite und der Seiten das sogenannte Geschmacksmuster von Apple “in unzulässiger Weise“ nach, lautete die Entscheidung des Zivilsenats.

Beide OLG-Entscheidungen sind rechtskräftig. Der juristische Streit vor den Düsseldorfer Gerichten ist Teil einer langwierigen weltweiten Auseinandersetzung der beiden Wettbewerber um das Design ihrer Produkte.

dapd

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