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Radiologe muss vor Gericht

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Traunstein - Im März 2010 hat die Staatsanwaltschaft Traunstein mit Ermittlungen gegen mehrere Ärzte in Traunstein wegen Abrechnungsbetruges begonnen. Jetzt gibt es ein Ergebnis.

"Die Staatsanwaltschaft Traunstein führte ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Fachärzte. Es bestand der Verdacht des gemeinschaftlichen Abrechnungsbetruges", heißt es in einer Presseerklärung. "Gegen einen der Beschuldigten wurde nunmehr Anklage zum Landgericht Traunstein erhoben. Ihm, einem Radiologen, liegt zur Last, in den Jahren 2005 bis 2009 bei Abrechnungen gegenüber Privatpatienten insgesamt ca. 645.000,00 € zuviel berechnet zu haben."

Ursprünglich waren mehrere Ärzte im Visier der Staatsanwaltschaft. Vermutlich hätten die verdächtigen Personen bei den Abrechnungen getrickst. Der Arzt verlange für seine Untersuchungen einen bestimmten Betrag. Auf der Rechnung des Privatpatienten würden alle Leistungen aufgeführt, vom Beratungsgespräch bis zur eigentlichen Behandlung. Der Patient bekomme die Rechnung zur Kontrolle ins Haus geschickt. "Oft sind die einzelnen Leistungen nicht unbedingt verständlich für einen Laien dargestellt, so dass dem Patienten bei der Kontrolle ein Fehler nicht sofort auffällt", sagte Jodok Müller, Sprecher der Landesärztekammer Bayern, im März 2010 gegenüber Chiemgau24.

Beim Bayerische Rundfunk hieß es damals, dass vor allem eine bestimmte große radiologischen Praxis aus der Region im Visier der Ermittler stehe. Diese sei demzufolge von mehreren niedergelassenen Medizinern als Gesellschaft gegründet und an einen Radiologen verpachtet worden. Der Radiologe habe eine Pachtgebühr, die sich an der Höhe der Einnahmen bemaß bezahlt, hieß es in dem Bericht. Um diese Einkünfte zu steigern, so lautete der Verdacht seinerzeit, sollen die an der radiologischen Praxis beteiligten Ärzte ihre Patienten in den meisten Fällen nur an diese Praxis überwiesen haben. Dort seien den Patienten dann unter anderem Untersuchungen in Rechnung gestellt worden, die gar nicht gemacht wurden, berichtete der BR weiter.

"Gegen die übrigen Beschuldigten wurde das Verfahren eingestellt, da bei derzeitiger Beweislage ein Abrechnungsbetrug nicht nachzuweisen ist", ergänzt die Staatsanwaltschaft. "Detaillierte Informationen können aus Gründen des Datenschutzes und zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte nicht erteilt werden."

Wann der Fall zur Anklage kommt, ist demnach noch nicht bekannt.

cz

Rubriklistenbild: © pa (SYMBOL-BILDER)

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