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Der Sommer ist endlich da, Zeit für luftigere Kleidung. Ob man sich allerdings mit Flipflops ans Steuer setzen sollte? So ist die Rechtslage.
Was ist beim Autofahren im Sommer erlaubt? Für alle, die‘s bei hochsommerlichen Temperaturen an den Füßen luftig mögen, vornweg: Sich barfuß oder mit Flip-Flops ans Steuer zu setzen, ist grundsätzlich erlaubt, wie der ADAC schildert. Ein Bußgeld drohe dabei nicht.
Aber: „Wenn es allerdings zu einem Unfall kommt, können Gerichte das als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht werten und dem Fahrer eine Teilschuld zusprechen. Dann kann auch die Versicherung die Leistung ganz oder teilweise verweigern“, heißt es weiter auf ADAC.de.
Mit Flipflops, High Heels oder Badelatschen ans Steuer?
Auch der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hatte vorigen Sommer auf die Problematik hingewiesen. Egal ob Flipflops, High Heels oder Badelatschen: Unabhängig davon, welche Schuhe der verursachende Autofahrer trug, zahle die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Schäden eines Unfallopfers, wie dpa darüber berichtete.
Eine Vollkaskoversicherung könnte demzufolge für den Schaden am eigenen Auto wiederum zwar die Zahlung verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit die Unfallursache war. Doch allein das Tragen bestimmter Schuhe während des Autofahrens bedeute wohl kaum ein so schwerwiegendes Außerachtlassen der üblichen Sorgfalt, erläuterte der Gesamtverband laut dpa.
Mit Flipflops am Steuer: Versichert und dennoch keine gute Idee
Auch wenn für private Fahrer gesetzlich kein bestimmtes Schuhwerk vorgeschrieben ist, rate der GDV allerdings Autofahrern zu festen Modellen, die auch bei einem harten Tritt ins Bremspedal sicher Halt geben und mit denen man nicht abrutscht. Berufskraftfahrer seien sogar dazu verpflichtet, feste und den Fuß umschließende Schuhe zu tragen, heißt es in dem dpa-Bericht.
Auch ADAC.de rät entsprechend: „Auch wenn bestimmte Schuhe am Steuer nicht verboten sind, sollte man sie trotzdem nicht tragen.“ Entscheiden Sie sich immer für Schuhe, die Ihnen Halt und Sicherheit beim Autofahren geben. Aus Sicht der ADAC-Technikexperten seien Schuhe dann zum Autofahren geeignet, wenn sie:
nicht von den Pedalen abrutschen,
einen guten Kraftschluss zwischen Fuß und Pedalen herstellen,
auf Schleifen oder ähnlichen Schmuck verzichten (die sich in Verkleidungen verfangen könnten),
nicht zu breit sind, damit man nicht unbeabsichtigt zwei Pedale auf einmal betätigt.
Darf man mit Flip-Flops im Ausland Auto fahren?
Wie schaut‘s beim Autofahren im Urlaub aus? In den meisten europäischen Ländern ist es laut ADAC.de ähnlich wie in Deutschland geregelt: „Es gibt kein ausdrückliches Verbot von Flip-Flops, High Heels, Berg- oder Gummistiefelnam Steuer. Stattdessen wird darauf hingewiesen, dass jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug gewährleistet sein muss. Dazu gehört auch angemessene Kleidung.“