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Darf ich den Winterräumdienst überholen?

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Von: Andre Borbe

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Einige Autofahrer verlieren hinter Räumfahrzeugen die Geduld und überholen.
Einige Autofahrer verlieren hinter Räumfahrzeugen die Geduld und überholen. © picture alliance / dpa / Bodo Marks

Damit Autofahrer auch im Winter gut vorankommen, sorgt der Winterräumdienst für Ordnung. Was aber, wenn man das Räumfahrzeug überholen will? Ist das überhaupt erlaubt?

Der Winter hat vor allem den Süden Deutschlands fest im Griff. Schneemassen erschweren das Vorankommen auf den Straßen. Glücklicherweise gibt es die zahlreichen Winterräumdienste, die für freie Fahrt sorgen sollen. Aber wie muss man sich hinter den Räumfahrzeugen verhalten und dürfen Autofahrer sie überholen? Wir verraten es Ihnen.

Ist es erlaubt Räumfahrzeuge zu überholen?

Manche Autofahrer verlieren im Winter hinter Räumfahrzeugen die Geduld und überholen den Winterdienst. Dürfen sie das? Ja. Es gibt keine Vorschrift in Deutschland, die vorschreibt, sich hinter einem Räumfahrzeug anzustellen. Wer zum Überholen ansetzt, sollte aber Vorsicht walten lassen. Zu empfehlen ist das Überholmanöver nicht.

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ADAC warnt vor Überholen von Räumfahrzeugen

Der ADAC rät sogar dringend davon ab, Streufahrzeuge zu überholen. Der Grund ist nachvollziehbar: Vor dem Räumfahrzeug können große Schneemengen liegen oder die Fahrbahn vereist sein. Auf Autobahnen muss auch darauf geachtet werden, dass die Fahrzeuge meist versetzt fahren. Das erste Räumfahrzeug fährt dabei auf der Überholspur, die nachfolgenden folgen in kurzem Abstand.

Auch aus Zeitgründen lohnt sich das Überholen von Räumfahrzeugen nicht wirklich. Zwar können Sie kurzfristig etwas schneller fahren als diese, aber auf der nicht geräumten Straße müssen Sie auf lange Sicht wieder langsamer fahren.

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Darauf sollten Sie beim Fahren hinter Räumfahrzeugen achten

Halten Sie hinter einem Räum- bzw. Streufahrzeug genügend Abstand. Damit verhindern Sie, dass Ihr Auto von Salz und Schnee bespritzt wird. Andernfalls könnte die Windschutzscheibe verschmutzen.

Wenn Sie hinter einem Räumfahrzeug herfahren und dann beispielsweise abbiegen müssen, sollten Sie vorsichtig sein. Es kann sich auf der Nebenspur ein kleiner Schneewall gebildet haben. Der ADAC rät in diesem Fall: Fahren Sie im stumpfen Winkel über diesen Wall. Damit soll erreicht werden, dass möglichst wenige Räder durch den Tiefschnee fahren müssen.

Kommt Ihnen ein Räumfahrzeug entgegenkommen, achten Sie darauf, genügend Platz zu lassen. Viele Autofahrer unterschätzen die Breite der Schneeschaufel.

Kein Anspruch auf freie Straßen

Der ADAC weist außerdem darauf hin, dass Autofahrer keinen Rechtsanspruch auf freie Straßen haben. Autofahrer müssen sich stets den Witterungsbedingungen und Straßenverhältnisse anpassen. Zu beachten gilt: Bereits bei zwei, drei Grad können Straßen gefährlich glatt werden. Das trifft vor allem in Waldabschnitten und auf Brücken zu.

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anb

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