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Wer ein Parkticket hat, muss keine Geldstrafe fürchten? Dem ist wohl nicht immer so, wie ein 55-jähriger Autofahrer jetzt erleben musste. Ein Widerspruch war zwecklos.
Stellen Sie sich vor, Sie parken Ihr Auto auf einem Parkplatz, ziehen ein Ticket für 1,70 Euro und bekommen später ein Bußgeld über rund 335 Euro. Klingt an den Haaren herbeigezogen? In England ist einem 55-jährigen Autofahrer genau das passiert.
335 Euro Strafe für dreimal Parkticket kaufen
Wie das britische News-Portal The Sun berichtet, stellte der Mann im englischen Derby sein Auto an drei Tagen jeweils auf einem privaten Parkplatz ab. Jedes Mal zog er auch ein Parkticket für rund 1,70 Euro. Dafür gibt man in England am Automaten sein Kennzeichen ein.
Das tat auch der 55-Jährige. Wie er es von anderen Automaten gewohnt war, hat der Mann nur die letzten drei Zeichen seines Nummernschildes eingegeben. Das war diesmal offenbar falsch. Denn er erhielt später drei Briefe mit Bußgeldforderungen. Bezahlen wolle der Mann die Strafe laut The Sun nicht. Deshalb habe sich das Bußgeld von rund 200 Euro auf etwa 335 Euro erhöht.
Er habe Beweise, dass er das Parkticket gezogen und bezahlt habe. Der Parkplatzbetreiber sieht das anders. Weil der Autofahrer nur einen Teil seines Kennzeichens angegeben habe, habe er auch nicht für den Parkplatz gezahlt. Auf dieser Stellfläche müssen Autofahrer das ganze Kennzeichen angeben.
Der 55-Jährige habe einen Beschwerdebrief an den Betreiber geschickt. Dieser wiederum behauptet, keinen Brief erhalten zu haben. Am Ende wird der Mann wohl zahlen müssen, sofern der Betreiber kein Einsehen hat.