Rote Ampeln: In diesen Fällen dürfen Autofahrer trotzdem weiterfahren
Rot heißt Stopp: Das lernt man bereits als Kind. Aber es gibt einige Ausnahmen, bei denen Autofahrer bei roten Ampeln trotzdem fahren dürfen. Welche das sind, verraten wir in diesem Artikel.
- Auch wenn es Autofahrer ein wenig Zeit kostet - rote Ampeln sind für die Regelung des Verkehrs von größter Wichtigkeit.
- Wer bei roter Ampel trotzdem weiterfährt, riskiert nicht nur ein Bußgeld sondern auch Unfälle.
- Dennoch gibt es einige Ausnahmen, in den Autofahrer weiterfahren dürfen.
Wer eine rote Ampel missachtet, muss mit harten Strafen rechnen. Immerhin riskiert man beim sogenannten Rotlichtverstoß verheerende Unfälle. Allerdings gibt es Situationen, in denen es erlaubt ist, eine rote Ampel zu überfahren. Dabei gilt aber immer, dass man dies mit großer Vorsicht macht. Wann es erlaubt ist, bei Rot zu fahren, erklären wir im folgenden Abschnitt.
Bei Rot über die Ampel: Blaulicht und Martinshorn

Bei Blaulicht und Martinshorn weiß jeder Autofahrer: an den Rand fahren und Platz für Einsatzfahrzeuge machen. Denn die Kombination beider Signale signalisiert nach § 38 StVO Absatz 1: "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten." Wie sich Autofahrer im normalen Verkehrsfluss bei Blaulicht und Martinshorn verhalten* müssen, sollte bekannt sein.
In der Stadt gilt: Autos sollten sich ganz rechts halten. Zudem sollte Sie den Blinker setzen, damit die Rettungskräfte sehen, wohin Sie ausweichen. Achten Sie dabei darauf, dass Sie parallel zur Fahrbahn stehen und Ihr Heck nicht auf die Straße ragt.
Stehen Sie gerade an einer roten Ampel, dürfen Sie die Haltelinie überfahren und auch ein Stück in die Kreuzung fahren. Dabei müssen Sie beachten, dass Sie langsam und vorsichtig sind. Wichtig ist zudem, den umliegenden Verkehr zu beobachten.
Werden Sie in diesem Fall geblitzt, sollten Sie sofort Einspruch einlegen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie einem Rettungsfahrzeug im Einsatz Platz gemacht haben. Das Verfahren sollte anschließend überprüft und in der Regel eingestellt werden.
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Bei Rot weiterfahren: Defekte Ampeln
Kaputte Ampeln kommen immer mal wieder vor. In solchen Fällen wird der Verkehr von Polizisten geregelt. Allerdings kann es auch passieren, dass eine Ampel dauerhaft Rot anzeigt. In diesem Fall ist es auch möglich, trotzdem zu fahren. Dennoch müssen Autofahrer dabei auf einige Punkte achten.
Wie der ADAC mitteilt, müssen Autofahrer erst eine angemessene Zeit warten, um eindeutig zu klären, dass ein Defekt vorliegt. Allerdings gibt es keine einheitliche Definition dieser angemessenen Zeit. Laut bussgeldkatalog.org müssen das aber mindestens fünf Minuten sein.
Wichtig ist auf jeden Fall, dass Sie den fließenden Verkehr beachten. Es könnte der Fall sein, dass Sie eine Grünphase verpasst haben. Auch Straßenbahnen oder Busse können eine längere Rotphase verursachen. Können Sie diese Situationen ausschließen, heißt es Vorsicht walten lassen.
Verständigen Sie sich mit anderen Verkehrsteilnehmern durch eindeutige Handzeichen, wer wann fährt. Der ADAC weist darauf hin, dass Sie mit einer dauerhaften Grünphase für den Querverkehr rechnen müssen.
Grüner Pfeil an roter Ampel
Hin und wieder ist er an Ampeln zu sehen, fällt aber nicht allen auf: Der grüne Pfeil. Dieses Schild erlaubt es Autofahrern, an einer roten Ampel rechts abzubiegen. Dabei gilt es, auf Querverkehr, Fußgänger und Radfahrer zu achten.

Außerdem muss an einem grünen Pfeil angehalten werden - die meisten Autofahrer verhalten sich hierbei allerdings falsch. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einen Punkt in Flensburg rechnen. Das Abbiegen ist darüber hinaus nur von der rechten Fahrspur aus erlaubt. (anb / ök)*tz.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.
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