Strafzettel aus dem Ausland können teuer werden – darauf sollten Sie achten

Auch Knöllchen aus dem Ausland müssen Sie zahlen. Aber oft sind die Inkasso-Gebühren überzogen. Der ADAC gibt Tipps, was Sie beachten sollten.
In Kroatien ohne Ticket geparkt, in Italien in verkehrsberuhigte Innenstädte gefahren: Ein Strafzettel im Ausland ist schnell ausgestellt. Um das Bußgeld kommen Sie in der Regel nicht herum. Wir verraten Ihnen worauf Sie achten müssen, damit Sie nicht zu viel bezahlen.
Eine halbe Millionen Deutsche erhält Strafzettel im Ausland
Oft treiben Inkasso-Firmen, Anwälte oder Notare ausländische Bußgelder ein. "Wer sich im Ausland nicht an die Regeln hält, muss zahlen", erklärt ADAC-Jurist Michael Nissen, "aber die Gebühren sollten verhältnismäßig sein." Mehr als eine halbe Millionen Deutsche mussten 2017 dem ADAC zufolge nachträglich Bußgelder zahlen.
Neben vielen seriösen Inkasso-Firmen würde es auch einige schwarze Schafe geben, die nur Geld machen wollen. So kann aus einem kroatischen Strafzettel fürs Falschparken über 13 Euro eine Forderung über 407 Euro werden, berichtet der ADAC.
Achtung bei Mautstellen in Italien
Auch in Italien kann unbewusst Ärger drohen – und zwar wegen nicht bezahlter Maut auf Autobahnen. Der ADAC führt als Beispiel an, dass sich die Schranke öffnet, obwohl die Kreditkarte nicht belastet wurde. So erhalte man in diesem Fall eine Quittung mit dem Hinweis auf Italienisch "mancato pagamento": "keine Zahlung". Dies würden viele übersehen.
Zurück in Deutschland kommt oft ein Schreiben des Florentiner Inkasso-Unternehmens NiviCredit – mit einem geringen Bearbeitungszuschlag. Während das noch vertretbar ist, gehen andere mit härteren Methoden vor. So würden große Zuschläge über deutsche Anwälte und Inkasso-Büros verlangt und Mahnverfahren eingeleitet, erklärt der ADAC.
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Bußgelder können europaweit vollstreckt werden
Innerhalb der EU können Bußgelder seit 2010 nachträglich eingetrieben werden. Zahlt ein deutscher Autofahrer seinen Strafzettel nicht, wird das Bundesamt für Justiz aktiv. Dieses erhält die Angelegenheit von den ausländischen Behörden. Dem ADAC zufolge machen vor allem die Niederlande davon Gebrauch.
Vollstreckt werden Bußgelder ab 70 Euro (inklusive Gebühren); nur bei Österreich ist das schon ab 25 Euro möglich – hier laufen die Verfahren in Deutschland über die Finanzbehörden der Bundesländer.
Was Punkte in Flensburg angeht, können deutsche Autofahrer allerdings beruhigt sein: Verstöße im Ausland werden im Fahreignungsregister nicht eingetragen.
Strafzettel im Ausland: Darauf sollten Sie achten
"Autofahrer dürfen im Ausland nicht mehr für Verstöße zahlen als Einheimische", fordert ADAC Jurist Michael Nissen. Also: ortsübliche Bußgelder für Falschparker, faire Zahlungsmodalitäten und bei Inkasso angemessene Bearbeitungsgebühren.
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Kroatien: Versichern Sie sich, ob das Parken wirklich erlaubt ist. Erhaltene Strafzettel sollten Sie auf jeden Fall vor Ort bezahlen. Wichtig: Bewahren Sie alle Belege auf.
Italien: Achten Sie auf Schilder mit der Aufschrift "zona traffico limitato". Dort dürfen Sie nicht mit Ihrem Auto reinfahren. Ausnahme: Sie haben eine Genehmigung Ihres Hotels in dieser Zone.
Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihre Zahlung an einer Autobahn-Mautstation funktioniert hat oder steht auf der Quittung "mancato pagamento", sollten Sie schnellstmöglich einen "Punto blu" aufsuchen. Das sind Servicestationen der Autobahnbetreiber.
London: Bevor Sie in die englische Hauptstadt einfahren müssen Sie sich kostenlos für die Niedrig-Emissionszone (LEZ) registrieren. Dies sollten Sie weit vor Ihrem London-Besuch machen. Denn es kann bis zu 14 Tage dauern, bis Ihr Antrag bearbeitet wurde. Die Anmeldung ist erforderlich für Dieselfahrzeuge über 1,2 Tonnen. Autos mit schlechterer Schadstoffemissionsklasse sind gebührenpflichtig.
Inkasso-Forderungen: Zahlen Sie bei moderaten Aufschlägen lieber. Briefe von Inkasso-Büros sollten Sie nie ignorieren. Sind Sie mit der Forderung nicht einverstanden, legen Sie Widerspruch ein und holen Sie sich rechtzeitig juristischen Rat.
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anb