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E-Scooter: Verleiher müssen künftig für Straßennutzung zahlen

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Von: Marcus Efler

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Die einen nutzen E-Scooter gerne, andere sind genervt von den Rollern. Immerhin dürfen Kommunen die Vermieter jetzt zur Kasse bitten.

Die trendigen elektrischen Stehroller polarisieren Stadtbewohner. Die einen nutzen sie gerne, um sich ein paar Meter zu Fuß oder Kilometer in öffentlichen Verkehrsmitteln zu sparen, die anderen sind genervt von den auch mal illegal über den Gehweg (oder sogar auf der Autobahn) flitzenden oder wild abgestellten Vehikeln. Immer wieder kommt es zu gefährlichen Zwischenfällen mit E-Scootern.

Sollte tatsächlich künftig eine höhere Promillegrenze gelten, dürfe die Beliebtheit der E-Scooter noch steigen. Kein Wunder also, dass die Kommunen, deren Straßen sie benutzen, an der gewerblichen Vermietung mitkassieren wollen – und künftig auch dürfen.

E-Scooter
Städte dürfen bei E-Scootern mitkassieren. (Symbolbild) © Federico Gambarini/dpa/Archivbild

E-Scooter: Verleiher müssen für Straßennutzung zahlen

Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Köln entschieden, und damit eine Klage von vier E-Scooter-Anbietern abgewiesen. Diese hatten gegen die Stadt Köln geklagt, die in der seit 2022 geltenden Sondernutzungssatzung Gebühren von 85 bis 130 Euro pro Fahrzeug und Jahr erhebt. 

Die Scooter-Vermieter hatten ihren Einspruch damit begründet, dass die Gebühren praktisch dazu führten, das Angebot von E-Scootern im Stadtgebiet zu verhindern. Dies widerspreche dem geltenden Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz. Zudem seien die Gebühren im Vergleich zu denen für Leihfahrräder und Carsharing-Angeboten unverhältnismäßig hoch.

E-Scooter: Behinderungen durch falsch abgestellte Roller

Das Gericht sieht das anders: Die Gebühren trügen dem Umstand Rechnung, dass es durch falsch abgestellte Mietroller immer wieder zu Behinderungen komme – was bei Leihrädern seltener vorkomme. Zudem leisten laut dem Gericht sowohl Fahrrad- als auch Carsharing-Angebote einen größeren Beitrag zur Reduzierung des Autoverkehrs als E-Scooter. Die Gebühren führten auch nicht dazu, dass der E-Scooter-Verleih sich nicht mehr lohne.

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Die Scooter-Betreiber können gegen das Urteil aber noch Berufung einlegen. (Mit Material von SP-X)

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