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Spektakulärer Sprung vom Watzmann: Jetzt hat ein Traunreuter Ärger

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Von: Markus Altmann

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Niklas Winter droht wegen einem Sprung von Watzmann Ostwand eine empfindliche Geldstrafe.
Niklas Winter droht wegen einem Sprung von Watzmann Ostwand eine empfindliche Geldstrafe. © privat

Berchtesgaden - Niklas Winter wagte im September 2019 einen Wingsuit-Sprung vom Watzmann im Berchtesgadener Land. Dadurch handelte sich der gebürtige Traunreuter jedoch mächtig Ärger ein.

Winter stieg Ende September 2019 die 2.000 Meter auf den Watzmann im Berchtesgadener Land, wo er mit einem Spezialanzug, einem sogenannten Wingsuit, von der Ostwand springen und dann - so lange es geht - gleiten lassen wollte. Dank des schöne Herbstwetters und dem Aufwind konnte der gebürtige Traunreuter, der mittlerweile in München lebt, seinen Sprung durchziehen. "Das war mein höchster und längster Wingsuit-Jump auf deutschem Boden", sagte der 31-Jährige. 

Später veröffentliche er auf seinem YouTube-Kanal ein Video von seinem Sprung. Dieses sorgte für Aufsehen und handelte dem Action-Sportler Ärger ein. Denn im Nationalpark Berchtesgaden herrscht Flugverbot. Somit dürfen dort keine Luftkörper starten und/oder landen. Und ein Wingsuit zählt laut dem Luftverkehrsgesetz als "Flugkörper". 

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© Screenshot Youtube

Das Flugverbot soll die Natur schützen

Der Nationalpark ist ein Schutzgebiet der höchsten Kategorie. "Das Flugverbot dient dem Schutz der Tiere und der Natur", sagt eine Sprecherin des Nationalparks gegenüber BGLand24.de. Dies sieht Winter allerdings anders. "Ich habe nicht das Gefühl, dass ich dadurch die Umwelt beeinträchtige. Ich sehe den Naturschutz durch meinen Sprung nicht als gefährdet an." Dem Studenten liegt die Umwelt sehr am Herzen, wie er betont, und diese will er auch nicht beschädigen.

Für ihn macht der Massentourismus dem Nationalpark mehr zu schaffen. "Die Menschenmassen beeinträchtigen die Natur nämlich viel gravierender, als ein einzelner Wingsuit-Springer." Auch die Angst des Nationalparks, dass das Video Nachahmer provoziert, lässt Winter so nicht stehen: "Die Anzahl an Leuten, die überhaupt gewillt wären, vier oder fünf Stunden auf den Watzmann zu wandern, um dort herunterzuspringen, ist sehr gering."

Winter droht eine Geldstrafe bis maximal 2.500 Euro

Der Nationalpark hat jedenfalls den Sprung von Winter bei der Polizei zur Anzeige gebracht. "Wir wurden durch die Veröffentlichung des Videos darauf aufmerksam und von vielen Seiten darauf angesprochen", so die Sprecherin. Deshalb droht Winter jetzt eine Geldbuße bis maximal 2.500 Euro. Das Verfahren laufe schon länger, über die Höhe der Geldstrafe entscheidet das Landratsamt. 

"Dagegen kann ich nichts machen", sagt Winter, "doch bislang habe ich noch keinen Bußgeldbescheid erhalten." Das Landratsamt hat ihm eine Frist bis zum 15. Januar gesetzt, um das Video zu löschen. Winter ist noch unsicher, ob er das machen will. "Ich habe mich damals dazu entschieden, den Sprung nicht zu verstecken", sagt der 31-Jährige. 

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