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„Absurd“: Seit sechs Jahren wird in Aschau um eine Grundstücks-Grenze gestritten

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Von: Jörg Eschenfelder

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Weil die Grenze zum Nachbarn (links) nicht geklärt und bebaut ist, können Thomas (links) und Franz Wimmer seit sechs Jahren ihren Hof nicht pflastern und das Hochregallager nicht aufstellen.
Thomas (links) und Franz Wimmer können seit sechs Jahren ihren Hof nicht pflastern und das geplante Hochregallager nicht aufstellen. © Eschenfelder

Scheinbar endlos lange kämpfen in Aschau-Werk die Unternehmer Franz und Thomas Wimmer schon darum, ihren Grundstückskauf abzuschließen und fühlen sich allein gelassen. Jetzt skizzieren sie eine mögliche Lösung im Streit mit der Gemeinde - und müssen doch wieder warten.

Aschau am Inn – 2016 haben Franz Wimmer und sein Sohn Thomas (wie berichtet) für ihren Sondermaschinenbau in Aschau-Werk ein Grundstück erworben und darauf eine Halle errichtet. Seit sechs Jahren warten sie darauf, den Kauf zu vollenden; seit sechs Jahren können sie, so die Unternehmer, wegen eines ungeklärten Grünstreifens zum Nachbarn ihren Hof nicht pflastern, können sie ihr Hochregallager nicht errichten, flutet Regenwasser von der Straße und vom Nachbarn ihren Hof. Seit über einem Jahr sind sie mit Aschaus Bürgermeister Christian Weyrich (CSU) im intensiven Austausch, zum Teil wohl auch im Streit. Zuletzt fühlten sich die Unternehmer in einem „rechtsfreien Raum“. Dennoch skizzierten sie im Gespräch mit den OVB-Heimatzeitungen eine Lösung. Ist ein Ende in Sicht?

Bürgermeister Weyrich sprach in der jüngsten Gemeinderatssitzung auf Nachfrage von Karl Heinz Jekler (Bündnis Aschau) noch von einer „abstrusen“ und „absurden“ Angelegenheit: „Wenn Kooperationsbereitschaft bestünde, dann wäre das schon längst geklärt.“ Die Fronten waren verhärtet. Denn die beiden Unternehmer hatten inzwischen auch an das Landratsamt, die Regierung von Oberbayern, das bayerische Innenministerium, das bayerische Wirtschaftsministerium und CSU-Generalsekretär Martin Huber sowie einen Rechtsanwalt eingeschaltet.

Wo soll die Zufahrt hin? Wie verläuft die Grenze zum Nachbarn?

Dabei geht es nur um zwei Fragen: Wo verläuft die Grundstücksgrenze und wie soll die Zufahrt gestaltet sein? Wenn die Zufahrt geklärt ist, so die Wimmers, würde das Regenwasser nicht mehr ihren Hof fluten. Wenn die Grenzfrage geklärt ist, können sie planen, wo und wie sie ihr Regenwasser auf ihren Hof versetzen, den Hof entsprechend pflastern und ihr Hochregallager aufstellen.

Am einfachsten wäre die Zufahrt zu klären. „Sobald wir wissen, wo die Zufahrt hin soll, machen wir das“, sagte vor Wochen Weyrich. Dies ist Teil der Erschließung und der nötigen letzten Arbeiten in der Heisenberg Straße. Doch die Gemeinde wolle, so die Wimmers, nur eine offene Rinne. Sie wollen dagegen eine leistungsfähigere Abflussrinne mit einer Abdeckung. „Wir bekommen Stahlteile, die sind zum Teil 14 Meter lang“, so Thomas Wimmer. Die werden mit dem Stapler abgeladen. Wenn der dann mit den Teilen über die offene Rinne ruckelt, sei das gefährlich. Mit Abdeckung entfalle das Ruckeln. Thomas Wimmer: „Wir sind bereit, die Mehrkosten dafür zu übernehmen.“

Aschaus Bürgermeister Weyrich ist überrascht

Bürgermeister Weyrich ist überrascht: „Dass ein Stapler rein- und rausfahren muss, ist mir neu.“ Auch sei ihm neu, dass es konkrete Vorstellungen für eine Entwässerungsrinne gebe und die Unternehmer bereit wären, die Mehrkosten zu tragen. Weyrich: „Wenn wir das im Detail schriftlich bekommen, werden wir uns das anschauen.“

Zweiter Streitpunkt: die Grenze zum Nachbarn. Die Unternehmer hatten 2016 ein Grundstück erworben. Zwischen ihnen und dem Nachbarn lagen drei Meter Grund, die nach wie vor der Gemeinde gehören. Am 8. August 2017 stimmte der Gemeinderat einem Verkauf an die Unternehmer zu. Diese wollten hier einen Grünstreifen als „grüne Wand“ (Thomas Wimmer) errichten und der Hof sollte als ebene Fläche so angelegt werden, dass das Regenwasser dorthin abfließt.

„Den Schwarzbau regeln wir selber“

Auf dem Grünstreifen hatte der Nachbar aber Schwarzbauten errichtet. Franz und Thomas Wimmer wollen den Grund trotzdem „kaufen und selber pflegen.“ Sie hätten kein Problem mit dem Nachbarn und einer gemeinsamen Grenze. „Die Schwarzbauten klären wir dann mit dem Nachbarn selber.“ Sie wollen endlich alles unter Dach und Fach bringen: „Wir wollen Rechtssicherheit.“

Das geht nicht, betont Weyrich: „Ich muss erst die Probleme mit dem Nachbarn klären.“ Der habe ein Gemeindegrundstück überbaut. Daher sind ihm für einen Verkauf derzeit rechtlich die Hände gebunden. „Ich muss das sauber ordnen. Erst wenn ich das geklärt habe, können wir über alles Weitere reden.“

Landratsamt Mühldorf lässt sich beim Schwarzbau Zeit

Hier müssen beide Parteien weiter auf das Landratsamt, das seit Wochen die Schwarzbauten prüft, warten. Auf Anfrage heißt es: Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, „können wir weder inhaltlich noch zum Stand des Verfahrens eine Auskunft geben. Zur Dauer des Verfahrens kann ebenfalls noch keine Prognose abgegeben werden. Grundsätzlich hat im Falle von festgestellten, nicht genehmigten baulichen Anlagen die Überprüfung der Genehmigungsfähigkeit der Anlagen Vorrang vor der Anordnung des sofortigen Rückbaus. Daher wird jedem Betroffenen zunächst die Möglichkeit eingeräumt, einen Antrag auf Baugenehmigung zu stellen. Dies kann im Einzelfall auch längere Zeit in Anspruch nehmen.“

Franz und Thomas Wimmer drängen endlich auf eine Klärung. Weyrich versteht ihren Unmut: „Natürlich ist es ägerlich, dass es so lange offen ist.“ Auch er möchte alles möglichst schnell klären und versichert, dass er bei Franz und Thomas Wimmer weiterhin genauso lösungsorientiert ist wie bei allen anderen Bürgern: „Wenn einer ein Problem hat, kann er zu uns kommen und wir bereden das. Wenn es geht, dann finden wir immer eine Lösung.“

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