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Kinderporno-Prozess: Kommt der „hochgradig pädophile“ Mühldorfer in Sicherungsverwahrung?

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Von: Christa Latta

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In Handfesseln wurde der 49-jährige „Jaydon“ aus dem Landkreis Mühldorf in den Sitzungssaal des Landgerichts Frankfurt gebracht. Um sein Gesicht verdecken zu können, wurde ihm ein Aktenordner gereicht.
In Handfesseln wurde der 49-jährige „Jaydon“ aus dem Landkreis Mühldorf in den Sitzungssaal des Landgerichts Frankfurt gebracht. Um sein Gesicht verdecken zu können, wurde ihm ein Aktenordner gereicht. © Joerg Voelkerling

Der 49-Jährige gab dem Frankfurter Gericht als Grund für seine Taten an, als Kind selbst von seinem Stiefvater missbraucht worden zu sein. Dies habe er durch Kinderpornos aufgearbeitet.

Mühldorf/Frankfurt – Vor dem Landgericht Frankfurt wurde der Prozess gegen die Betreiber einer Kinderporno-Plattform im Internet fortgesetzt. Angeklagt ist auch ein 49-jähriger IT-Fachmann aus dem Landkreis Mühldorf. Als „Jaydon“ war er in dem Netzwerk unterwegs und organisierte die Plattform.

Die Gutachter haben das Wort

Er hatte bereits gestanden, mit Mitangeklagten 400 000 Fotos von missbrauchten und vergewaltigten Buben veröffentlicht zu haben. Der 49-Jährige gab als Grund für seine Taten an, als Kind selbst von seinem Stiefvater missbraucht worden zu sein. Dies habe er durch Kinderpornos aufgearbeitet. Er habe nicht nur seine eigenen Kinder im Bad gefilmt, sondern sie auch im Schlaf missbraucht und sich dabei gefilmt.

Seit Montag (7. November) haben vor Gericht die Gutachter das Wort, was für die Entscheidung über die mögliche Sicherungsverwahrung der Angeklagten entscheidend sein wird.

Als Erstes ging es um einen 41-Jährigen aus Nordrhein-Westfalen, der am Küchentisch seiner Mutter überwältigt wurde. Ein Beamter des Bundeskriminalamts berichtete über den Zugriff und wie der 41-Jährige alias „Phantom“ bei der Überführung seiner Komplizen half und die „Boystown“-Daten rettete. Nachdem er von der GSG9 überwältigt wurde, sagte er, es gebe einen Totmannschalter, der bald auslösen werde und alle Kinderporno-Daten verschlüsseln werde, wenn er nicht schnell einen Befehl gebe. Indem er das machte, übergab er dem BKA den Schlüssel für das Darknet-Forum.

Danach trafen via Threema Nachrichten des damals noch nicht verhafteten 49-Jährigen aus dem Landkreis Mühldorf alias „Jaydon“, die nach Anleitung von „Phantom“ die Polizisten beantworteten, um „Jaydon“ in Sicherheit zu wiegen und einen Zugriff zu ermöglichen.

Der BKA-Beamte sagte aus: „Er gab auch eine Liste mit Passwörtern preis und gestand freimütig den Missbrauch von zwei Kindern aus seinem Umfeld. Er wirkte zunehmend gelöst und schien ein Stück weit froh und erleichtert, einen Schlussstrich zu ziehen.“

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Für den 41- und den 49-Jährigen sehen die Gutachter die Verhängung einer Sicherungsverwahrung als möglich an, beide seien „hochgradig pädophil“.

Als Strafe für den dritten Angeklagten „Don Dildo“ (60), ein früherer Taxifahrer aus Ostfriesland, den die Polizei in Paraguay schnappte, kommen laut Prozessbeobachtern bis zu 15 Jahre Haft in Betracht. Er hatte schon in den Vernehmungen angegeben, dass ihn das nicht kümmere. Er habe nichts Illegales gemacht, keine Kinder missbraucht und sei auf der Plattform nur das Mädchen für alles“ gewesen. Er hatte sich geweigert, die Namen anderer Täter preiszugeben.

Bis zu 15 Jahre Haft für „Don Dildo“

Gegen ihn wurde 2010 schon einmal in Itzehoe ermittelt, weil er kinderpornografische Fotos seines Pflegekindes auf seinem Handy gehabt haben soll. Er war Mitarbeiter eines AWO-Kinderheims und floh nach Paraguay, wo ihm 2021 ein Amazon-Konto zum Verhängnis wurde. Er hatte es mit einer Mail-Adresse verknüpft, die er auch im Darknet nutzte.

Weitere Meldungen aus dem Landkreis Mühldorf

Nach seiner Festnahme im Dschungel gab er an, er habe die Fotos nackter Jungs nur betrachtet und hochgeladen. Er habe selbst immer Kind sein und der Welt der Erwachsenen mit allen Verpflichtungen entfliehen wollen. Das Urteil wird für den 30. November erwartet.

cl

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