1. chiemgau24-de
  2. Bayern
  3. Landkreis Rosenheim

Erster Arbeitsmarkt trotz Handicap - Wie ein Aiblinger Unternehmen betriebliche Inklusion lebt

Erstellt:

Von: Nicolas Bettinger

Kommentare

Gute Zusammenarbeit (von links): Betreuer Stefan Petzold und Betriebsleiter Franz Stephan sind von Lars P. überzeugt. Bettinger
Gute Zusammenarbeit (von links): Betreuer Stefan Petzold und Betriebsleiter Franz Stephan sind von Lars P. überzeugt. Bettinger © Bettinger

Was hat ein Arbeitgeber davon, Menschen mit Beeinträchtigung einzustellen? Ein Beispiel aus Bad Aibling zeigt, dass eine Anstellung für alle Beteiligten erfolgreich sein kann. Wie das funktioniert und warum kein Risiko besteht.

Bad Aibling – „Ich fühle mich hier auf jeden Fall wohl“, sagt Lars P., während er die Etikettiermaschine gekonnt bedient. Der 21-jährige Stephanskirchener arbeitet beim Lebensmittelhersteller „Bio-Kontor 7“ in Bad Aibling. Über ein spezielles Programm fasst der junge Mann, dem unter anderem eine Lernschwäche attestiert wird, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß. Doch wie kann das ohne entsprechende Ausbildung sowie etwa mit gewissen körperlichen Einschränkungen funktionieren?

Positives Beispiel für betriebliche Inklusion

Der „Andere Leistungsanbieter“ – „MITarbeit“ der Diakonie Rosenheim – hat sich genau das zum Ziel genommen. Nämlich erfolgreiche betriebliche Inklusion. „MITarbeit“, der Andere Leistungsanbieter der Diakonie Rosenheim steht für Menschen, Inklusion und Teilhabe.

Ein erfolgreiches Beispiel dafür ist Lars P. In Vollzeit arbeitet der 21-Jährige seit gut eineinhalb Jahren im Betrieb, ist dort Teil des „Etikettierungs-Teams“. Dort bringt er Etiketten auf Gläsern an, überprüft Konserven, bedient Maschinen, faltet Kartons und hat inzwischen sogar einen Gabelstapler-Führerschein gemacht, mit dem er Paletten transportieren kann.

„Er ist ein sehr höflicher und zuverlässiger junger Kerl“, sagt Ina Stacheter, Geschäftsleitung von „Biokontor 7“. Trotz anfänglicher Schüchternheit habe er sich schnell eingearbeitet. „Man muss ihm ganz einfach und klar sagen, was zu tun ist, dann funktioniert es super“, betont Stacheter. Sie macht aber auch deutlich: „Natürlich ist er in manchen Dingen langsamer als andere Mitarbeiter.“ Dennoch erfülle er seine Aufgaben gewissenhaft und bereichere das Team. Als die Diakonie damals mit dem Vorschlag auf die 39 Mitarbeiter umfassende Firma zukam, sei schnell klar gewesen, dass man mitmache. „Aus einem anfänglichen Sozialprojekt ist längst auch ein betriebswirtschaftlicher Nutzen für uns geworden“, sagt Stacheter. Und das, obwohl Lars P. nicht das gleiche Leistungsvermögen wie andere Kollegen mitbringe.

„Beim Rechnen brauche ich zum Beispiel ein bisschen länger, sonst habe ich aber keine Probleme im Team“, betont Lars P. selbst. Er könne sich vorstellen, für die nächsten Jahre beim Aiblinger Unternehmen zu arbeiten. Zuvor hatte er sich schon in einer Konditorei und in einer Wäscherei versucht. Seine jetzige Anstellung gefalle ihm aber deutlich besser. Auch weil er hier als vollwertiges Teammitglied angesehen werde.

„Wir sind sehr froh, dass wir das gemacht haben“

Die erfolgreiche Zusammenarbeit bestätigt auch Betriebsleiter Franz Stephan. Ihm zufolge komme Lars P. gut mit allen Mitarbeitern zurecht, jeder wisse über die entsprechende Rollenverteilung Bescheid und niemand störe sich daran, wenn Lars mal etwas länger brauchen sollte. „Wir sind sehr froh, dass wir das gemacht haben und können das nur anderen Firmen weiterempfehlen“, so Stephan.

Betriebliche Inklusion, wie hier ein Jugendlicher mit Downsyndrom, der in einer Holzwerkstatt arbeitet (Symbolbild). Lars P. wollte nicht auf einem Foto gezeigt werden.
Betriebliche Inklusion, wie hier ein Jugendlicher mit Downsyndrom, der in einer Holzwerkstatt arbeitet (Symbolbild). Lars P. wollte nicht auf einem Foto gezeigt werden. © picture alliance / Daniel Karman

Doch was genau steckt hinter der Maßnahme – dem „Anderen Leistungsanbieter“ – und was hat ein Arbeitgeber davon, Menschen mit Beeinträchtigung einzustellen? Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Beeinträchtigung sind grundsätzlich gesetzlich verbriefte Rechte. „Andere Leistungsanbieter“ stellen hierfür bundesweit seit Anfang 2018 für diese Menschen eine Alternative zur Werkstatt dar. Am Ende steht im Idealfall ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Die Maßnahme gliedert sich dabei in verschiedene Abschnitte, das Eingangs-Verfahren, den Berufs-Bildungsbereich und den Arbeits-Bereich. Insgesamt kann es mehrere Jahre dauern, bis das angestrebte Ziel, ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis, erreicht wird. Und manchmal klappt es auch nicht. Die Sicherheit für den Arbeitgeber: Es fallen in den ersten 27 Monaten keine Kosten an. Die Bezahlung wird in dieser Zeit von der Arbeitsagentur oder von der Rentenversicherung übernommen. „So geht der Arbeitgeber auch kein Risiko ein und kann die Maßnahme testen“, erklärt Stefan Petzold von der Diakonie Rosenheim. Genauso kann auch der Teilnehmer der Maßnahme austesten, ob es es für ihn passt. „Wie im ganz normalen Arbeitsleben auch“, so Petzold. Als Betreuer steht er Lars P. zur Seite und pflegt auch regelmäßigen Kontakt zum Betrieb.

Oftmals fehlt Betrieben das Wissen über die Möglichkeiten

Für Petzold hat die Maßnahme Vorteile für alle. „Oftmals fehlt den Betrieben schlicht das Wissen über eine solche Möglichkeit“, sagt er. Die Maßnahme zeige ihm, dass man von dem Anspruchsdenken „höher, weiter, schneller“ auch mal wegkommen sollte. Im Falle von Lars P. zeige sich nämlich, dass Menschen mit Handicap den Betrieb bereichern. Für ihn ist und bleibt die Stelle in Aibling ein Volltreffer.

Zwar hat er den Traum, irgendwann eine Ausbildung zu machen – was derzeit schwierig sei. Zufrieden mit seiner Rolle im Team ist er trotzdem. Und wer weiß: Vielleicht klappt es irgendwann mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis.

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion