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Trotz Corona-Notstand in Wasserburg: Angehender Pfleger aus Tansania muss ausreisen

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Von: Heike Duczek

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Robert Harold Mongi (rechts) würde gerne arbeiten, sein Betreuer Stefan Huber würde ihm gerne helfen – bisher erfolglos, trotz Pflegenotstand.
Robert Harold Mongi (rechts) würde gerne arbeiten, sein Betreuer Stefan Huber würde ihm gerne helfen – bisher erfolglos, trotz Pflegenotstand. © re

Er spricht gut Deutsch, hat von seinen Arbeitgebern tolle Zeugnisse ausgestellt bekommen, kennt sich aus in der Pflege – und darf trotzdem nicht mithelfen in den überlasteten Kliniken und Heimen: Der Fall von Flüchtling Robert Harold Mongi aus Tansania macht viele fassungslos.

Wasserburg – Die Fenster der Romed-Klinik Rosenheim leuchten abends in Signalrot, auch die Stiftung Attl hat sich vor einer Woche mit einem Hilferuf an die Bevölkerung gewandt: Es wird dringend weiteres Personal gesucht, um die Corona-Krise bewältigen zu können. Stefan Huber, Abteilungsleiter Medizin & Pflege bei der Münchener Zeitarbeitsfirma HIT, weiß, wie sehr vor allem Heime, Kliniken und Betreuungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung personell am Limit sind: „Wir bekommen täglich 40 bis 50 Anrufe mit Bitten und Betteln nach Personal“, sagt er. Was ihn frustriert: Er hätte einen Bewerber, der sofort einsatzbereit wäre: Der 37-jährige Robert Harold Mongi aus Tansania.

Ausbildungsplatz in der Stiftung Attl

Der vor dreieinhalb Jahren nach Deutschland Geflüchtete ist laut Huber ein Beispiel für eine gelungene Integration: Mongi erlernte innerhalb kürzester Zeit die deutsche Sprache. Der studierte Geologe nahm den Rat seiner Betreuer an und setzte beruflich auf die Alten- und Krankenpflege: Nach mehreren Praktika und Hospitanzen sowie Aushilfen als ungelernte Pflegehilfskraft in Raum Rosenheim, Wasserburg, Ebersberg, Dachau und München war er an der Caritasfachschule Altenhohenau in Griesstätt angemeldet worden und hätte im September einen Ausbildungsplatz in der Stiftung Attl gehabt – als Fachkraft für Heilerziehungspflege.

Hier hatte er vorher auf Probe gearbeitet – so gut, dass er eine Lehrstelle bekam. Dass er diese nun nicht antreten kann, ärgert auch die Stiftung Attl sehr. „Es hätte alles gepasst“, sagt Pressesprecher Michael Wagner. „Wir bedauern ausdrücklich, dass Herr Mongi bei uns nicht anfangen durfte.“ Das Angebot stehe aber weiterhin: Noch gebe es eine Chance, in die Ausbildung einzusteigen, auch ein Zimmer stehe noch für den Mann aus Tansania bereit.

Personalnot: viele Hilferufe

Doch Mongi darf nicht anfangen. Was auch sein Betreuer Huber nicht verstehen kann, denn sein Schützling sei „pünktlich, zuverlässig, fleißig – ein super Typ“.

Mongi hatte einen vollen Dienstplan, als ihn am 22. August die Nachricht ereilte, ihm werde die Arbeitsgenehmigung mit sofortiger Wirkung entzogen. Zur Begründung sei angeführt worden, der Asylantrag sei vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als unbegründet abgelehnt worden.

Dessen Pressesprecher Jochen Hövekenmeier bestätigt auf Anfrage der OVB-Heimatzeitungen, dass Mongi, wenn sein Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als unbegründet abgelehnt worden sei, auch keine Aufenthaltserlaubnis mehr habe. Er sei damit ausreisepflichtig. Das zuständige Ausländeramt habe unter Umständen trotzdem Möglichkeiten, eiinen Arbeitswilligen wie Mongi zu beschäftigen. Es könne eine Ausbildungsduldung aussprechen. Die „3 plus 2-Regelung“ ermögliche beispielsweise, eine dreijährige Lehre zu absolvieren und noch zwei weitere Jahre im erlernten Beruf zu arbeiten. Die Ausländerbehörde habe bei der Frage, ob sie diese Möglichkeit einräume oder nicht, einen Ermessensspielraum. Bei der Beurteilung sollten auch Integrationsleistungen berücksichtigt werden. Eine gewichtige Rolle könne das Vorliegen eines Ausbildungsvertrags spielen.

Arbeitserlaubnis entzogen

Derzeit sitzt der 37-Jährige jedoch unbeschäftigt in seiner Asylunterkunft. Seine Wohnung musste er aufgeben, weil er nicht mehr arbeiten darf. Er würde so gerne helfen, gerade jetzt, wo viele medizinische und pflegerische Einrichtungen vor dem personellen Kollaps stehen. „Alle sagen: Nein, das geht nicht, ich versteh das nicht“, bringt Mongi seine Verzweiflung auf den Punkt.

Aus der Stimme seines Betreuers Huber ist herauszuhören, dass er richtig sauer ist. Er habe in den vergangenen Monaten alle Hebel in Bewegung gesetzt und die Behörden um ein Einlenken gebeten. Auch juristisch war alles über den Klageweg versucht worden. Das zuständige Landratsamt Ebersberg sei bisher jedoch nicht einen Millimeter von der Aussage abgerückt, Mongi dürfe nicht arbeiten – auch jetzt nicht, nachdem Kliniken und Heime unter akuter Personalnot klagen würden.

Rechtlich alles ausgeschöpft?

Die Pressestelle des Landratsamtes Ebersberg teilt für die dortige Ausländerbehörde mit, dass die rechtlichen Möglichkeiten leider ausgeschöpft seien. Denn wenn das BAMF einen Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt habe, bestehe ein gesetzliches Beschäftigungsverbot. Daran habe sich das Ausländeramt zu halten.

Es sieht jedoch ebenfalls einen Weg: Es bestehe die Möglichkeit, dass der Betroffene freiwillig in die Heimat zurückkehre und damit der Ausreifepflicht nachkomme. Für die Wiedereinreise könne Mongi bei der deutschen Botschaft seines Heimatlandes ein Visum für eine Rückkehr zum Zwecke Berufsausbildung bei der Stiftung Attl beantragen. Diesen Weg habe die Ausländerbehörde schon vor vielen Monaten aufgezeigt.

Furcht vor Rückkehr in die Heimat

Mongi fürchtet sich jedoch vor der Rückkehr, denn er habe sich in Tansani in einer Oppositionspartei engagiert und Probleme mit der Polizei gehabt. „Ich bin dort nicht sicher“, ist er überzeugt.

Er möchte in Deutschland bleiben und sich hier eine berufliche Zukunft aufbauen – als Heilerziehungspfleger. „Mir macht der Beruf sehr viel Freude“, sagt er, „ich würde so gerne in diesem Bereich weiterarbeiten – und habe wirklich alles dafür getan, dass es klappt.“

Sein Betreuer Huber verweist außerdem darauf, dass die Aus- und Wiedereinreise zu viel Zeit koste. Jetzt aktuell werde Mongi in der Pflege gebraucht, wie der Notstand an vielen Kliniken und in vielen Heimen zeige. Dass das Landratsamt Ebersberg Huber trotzdem alles Gute bei der Bewältigung der Krise gewünscht habe, empfindet dieser als Hohn.

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