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Entsetzen: In Wasserburg ist die Geflügelpest ausgebrochen

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Von: Heike Duczek

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In Wasserburg ist die Geflügelpest ausgebrochen.
In Wasserburg ist die Geflügelpest ausgebrochen. © Collage/Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/

Von Kopf bis Fuß in weiße Schutzanzüge gekleidete Menschen im Wasserburger Stadtteil Attel haben Freitagmorgen, 20. Januar, für Aufsehen gesorgt. Das steckt hinter dem düsteren Szenario.

Update, 20. Januar, 11.53 Uhr: Mehrere Tiere getötet - darauf sollten Bürger nun achten

Pressemitteilung im Wortlaut:

Im Landkreis Rosenheim wurde bei einem kleinen Hühnerhalter im Bereich Wasserburg das hochpathogene Influenzavirus H5N1 festgestellt. In fünf verendeten Tieren aus dem Geflügelbestand konnte das Friedrich-Loeffler-Institut das Virus zum Teil in hohen Mengen nachweisen. Bereits heute (Anm. Red. - Freitag, 20. Januar) wurden die übrigen Tiere des Bestandes gemäß Geflügelpestverordnung gekeult.

Da der betroffene Halter weniger als 50 Tiere hatte, musste das Landratsamt Rosenheim keine weitergehenden Maßnahmen wie Schutz- und Überwachungszonen ausweisen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hatte mitgeteilt, dass von einer vorgesehenen Änderung der entsprechenden EU-Verordnung schon jetzt Gebrauch gemacht werden kann.

Im Übrigen bittet das Landratsamt Rosenheim die Bürgerinnen und Bürger, verendetes Wassergeflügel wie Wildenten, Wildgänse oder Schwäne sowie größere Wildvögel wie Möwen oder Reiher dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden. Tote Tiere sollten auf keinen Fall ohne Schutzhandschuhe berührt werden.

Um gehaltene Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse oder andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel vor der Geflügelpest zu schützen, hatte das Landratsamt Rosenheim Ende November eine Allgemeinverfügung erlassen. Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1.000 Tieren haben seitdem eine ganze Reihe von Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem dürfen Unbefugte Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten. Dazu sind Einrichtungen zum Waschen der Hände, zum Wechseln oder Ablegen der Kleidung sowie zur Desinfektion der Schuhe vorzuhalten.

Zudem sind Ausstellungen, Märkte und Schauen, bei denen Geflügel verkauft, gehandelt oder zur Schau gestellt wird, verboten. Wildvögel dürfen nicht gefüttert werden. Die Allgemeinverfügung wurde im Amtsblatt Nr. 17 vom 25. November 2022 veröffentlicht. Sie kann im Internet unter www.landkreis-rosenheim.de nachgelesen werden.

Pressemitteilung des Landratsamts Rosenheim

Erstmeldung:

Ist die Geflügelpest ausgebrochen? Das ist die zentrale Frage, die sich viele Zeugen stellten, nachdem sie den Großeinsatz im Wasserburger Stadtteil Attel beobachtet hatten. Ein Gerücht? „Nein, ist es leider nicht“, teilt Michael Fischer, Pressesprecher des Landratsamtes Rosenheim, auf Anfrage mit. Wo der Fall genau aufgetreten und wie schlimm die Lage ist, dazu kündigt die Behörde in den nächsten Stunden eine Pressemitteilung an.

Wasserburger Taubenmarkt fällt aus

Der Landkreis Rosenheim hatte bereits am 20. Oktober eine Allgemeinverfügung erlassen, die sich an Tierhalter wendet, die Hühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse besitzen. Verkauf und Weitergabe dürfen aufgrund der Gefahr, die hochansteckende Vogelgrippe zu übertragen, nur unter Auflagen stattfinden. Unter anderem werden tierärztliche Tests gefordert. Der Wasserburger Taubenmarkt ist bereits Opfer der Geflügelpest: Er darf heuer nicht stattfinden.

Bisher war dem Landratsamt jedoch noch kein Fall im Landkreis Rosenheim bekannt geworden, die Allgemeinverfügung war eine Präventionsmaßnahme. Sie war in allen kreisfreien Städten und Landkreisen des Freistaats erlassen worden. Die Übertragung des Virus auf den Menschen ist laut Robert-Koch-Institut möglich, das Risiko wird jedoch als nicht hoch eingeschätzt.

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