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Maske nur noch als Empfehlung: Diese Corona-Regeln gelten ab Sonntag (3. April) in Bayern

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Von: Markus Zwigl, Martina Hunger

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Fast alle Corona-Regeln fallen in Bayern ab dem 3. April weg.
Fast alle Corona-Regeln fallen in Bayern ab dem 3. April weg. © dpa/Montage

Vor allem zu Beginn der Corona-Pandemie rühmte sich Markus Söder der oftmals strengeren Regeln in Bayern. Nach zwei Jahren Corona-Pandemie und den unterschiedlichsten Regeln und Maßnahmen hat der Freistaat am Dienstag (29. März) fast alle Corona-Regeln aufgehoben.

Nun ist es endgültig: Trotz landesweit immer noch hoher Infektionszahlen laufen auch in Bayern am Wochenende die allermeisten Corona-Beschränkungen aus. Die Staatsregierung verzichtet darauf, ganz Bayern oder auch nur einzelne Regionen zu Hotspots zu erklären, wie Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach der Kabinettssitzung am Dienstag mitteilte. Das allerdings wäre die einzige Möglichkeit gewesen, um weiterhin beispielsweise an einer Maskenpflicht in sämtlichen Innenräumen festzuhalten. Über eine bloße Empfehlung dazu geht die Staatsregierung nun aber nicht mehr hinaus. „Wir empfehlen solche Dinge wie Mindestabstand, wie Masken in Innenräumen“, sagte Herrmann. Das seien simple Mittel, um sich zu schützen. Man setze aber nun das Basisschutz-Modell des Bundes um.

Diese Corona-Regeln gelten ab dem 3. April in Bayern

Damit ist klar: Von Sonntag (3. April) an gibt es bayernweit keinerlei 2G- oder 3G-Zugangsregeln mehr - auch Ungeimpfte haben damit ohne Test wieder Zugang zu allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Besucher und Beschäftigte benötigen für den Zugang zu vulnerablen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen einen tagesaktuellen Schnelltest. Beschäftigte bedürfen weiterhin zweier Tests pro Woche, wenn sie geimpft oder genesen sind, und tagesaktueller Tests, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Gleiches gilt bei Justizvollzugsanstalten für Besucher sowie nicht geimpfte oder genesene Beschäftigte.

Auch in Schulen und Kitas wird weiter getestet, zunächst bis Ostern - wie es danach weitergeht, soll erst später entschieden werden. Für die Zeit nach den Osterferien wird der Ministerrat rechtzeitig entscheiden. Bei Infektionsfällen in einer Klasse oder Gruppe besteht weiterhin ein verstärktes Testregime.

Eine FFP2-Maskenpflicht gilt von Sonntag an nur noch im öffentlichen Nahverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, in Pflegeheimen, Flüchtlingsunterkünften und ähnlichen „vulnerablen Einrichtungen“. Überall sonst entfällt die Maskenpflicht, etwa im Einzelhandel, in Freizeiteinrichtungen aller Art, aber auch in sämtlichen Schulen.

Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen bleiben weiter empfohlen. Hierzu zählen insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (v.a. Besucherlenkung, Desinfektion).

Die neue 16. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt aktuell vier Wochen - bis einschließlich 30. April.

Freistaat folgt neuem Bundesinfektions-Schutzgesetz

Die Staatsregierung folgt mit ihrer Entscheidung den Vorgaben im neuen Bundesinfektionsschutzgesetz, das die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP in Berlin gegen viele Widerstände durchgesetzt hatten. Nach dem Auslaufen einer Übergangsfrist am 2. April können die Bundesländer nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen strengere Regeln beschließen, nämlich wenn in einer „Gebietskörperschaft“ eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht. Das ist in Bayern aktuell jedenfalls nicht der Fall, obwohl die Infektionszahlen weiter derart hoch sind.

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte deshalb bereits am Montag erklärt, Bayern solle jedenfalls „auf absehbare Zeit“ nicht zum Hotspot erklärt werden - das „schlampige“ Gesetz, das die Ampel in Berlin durchgesetzt habe, sei rechtlich so nicht umsetzbar. Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) betonte, „eigentlich“ hätte man sich die Maskenpflicht in Innenräumen wenigstens noch für vier Wochen gewünscht. Denn die Pandemie sei noch nicht vorbei.

mh/mz/dpa

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