1. chiemgau24-de
  2. Bayern

Neue fristlose Kündigung für Monika A. - Frischpack hat sich geäußert

Erstellt:

Von: Jennifer Bretz

Kommentare

null
Das Protestwagerl gegen die Firma Frischpack steht wieder in Kolbermoor an der Staatsstraße © privat

Rosenheim/Tuntenhausen - Es ging in die nächste Runde: Die Firma Frischpack und eine ehemalige Mitarbeiterin standen am 27. Juni ab 14 Uhr mal wieder vor dem Rosenheimer Arbeitsgericht. Es ist auch ein Urteil gefallen:

UPDATE 14.15 Uhr: Statement von Frischpack

Nun hat sich auch Frischpack auf unsere Nachfrage hin zu den weiteren Kündigungen geäußert. Horst Luchtefeld, Geschäftsführer Operations bei Frischpack: „Es ist korrekt, dass zwischenzeitlich eine weitere fristlose sowie eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen wurden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu den Hintergründen in der Öffentlichkeit keine weiteren Angaben machen werden. Wie bereits angekündigt, beraten wir uns in den nächsten Tagen mit unserem Rechtsbeistand und warten zunächst einmal die Urteilsbegründung des Gerichts ab.“

UPDATE, Freitag 11 Uhr

Einen Tag nach dem gewonnenen Prozess sagt die Mitarbeiterin gegenüber unserer Redaktion: "Das ist natürlich ein großer Erfolg für mich und auch für alle Kollegen. Wenn sich jemand wehrt, ermutigt das auch die anderen Mitarbeiter, sich nicht alles gefallen zu lassen." Der Vorsitzende Richter habe als Grund für die Zurückweisung der fristlosen Kündigung angegeben, dass die von Frischpack genannten Kündigungsgründe für eine fristlose Kündigung nicht ausreichen

Doch Monika A. kann ihre Arbeit trotz gewonnenem Prozess nicht wieder aufnehmen, da sie von Frischpack bereits eine dritte mit Datum 18.6.2019 und auch eine vierte fristgerechte fristlose Kündigung mit Datum 24.06.2019 erhalten hat. In dem Kündigungsschreiben sei angegeben, dass diese "höchstvorsorglich" und "aus wichtigem Grund" ausgesprochen werde.

UPDATE, 20.40 Uhr - Fristlose Kündigung zurückgewiesen

Wie die Kläger nun gegenüber unserer Redaktion mitgeteilt haben, hat das Gericht die fristlose Kündigung von Monika A. zurückgewiesen. Damit muss die Firma Frischpack die Klägerin ab sofort wieder einstellen.

Horst Luchtefeld, Geschäftsführer Operations bei Frischpack, äußerte sich direkt nach der Verhandlung: "Das Gericht hat heute entschieden, dass die Kündigung von Frau A. aufgehoben wird. Selbstverständlich akzeptieren wir diese Entscheidung. Wir bedauern, dass eine zweite Kündigung für Frau A. überhaupt notwendig wurde. Der Kündigungsgrund ist die vorsätzliche Beihilfe zum Hausfriedensbruch." Frau A. habe damit aktiv einen empfindlichen Eingriff in die Integrität des Unternehmens vorgenommen, hieß es seitens des Unternehmens weiter. "Daher werden wir uns aufgrund der Sachlage in den nächsten Tagen mit unserem Rechtsbeistand beraten, ob wir weitere Maßnahmen ergreifen", so Luchtefeld.

Update 16.00 Uhr: Nach Schlagabtausch der Parteien Verhandlung unterbrochen

Es war eine hitzige Verhandlung, nicht nur wegen der derzeit herrschenden Temperaturen. Die Kläger- und Beklagtenparteien lieferten sich einen Schlagabtausch und trugen lautstark ihre Argumente vor. 

Der Vorsitzende Richter machte gleich zu Begin der Verhandlung klar: "Der Sachverhalt ist aus unserer Sicht relativ unstreitig." Maßgeblich sei, ob die Pflichtverletzung der Frischpackmitarbeiterin - sie hatte ihren Lebensgefährten, der bei Frischpack Hausverbot hatte mit auf das Betriebsgelände in den Mitarbeiterverkauf genommen - eine fristlose Kündigung rechtfertige. "die Pflichtverletzung sehen wir auf jeden Fall als gravierend an, weil sie wusste, dass ihr Lebensgefährte Hausverbot hat", sagte der Vorsitzende. "Wir sehen hier einen arbeitsrechtlichen Verstoß. Der Magnetchip wurde missbräuchlich verwendet."

"Sie verstößt bewusst gegen Vereinbarungen"

Der Verteidiger von Frischpack, Rechtsanwalt Thomas Möller war vor Gericht mit dem Geschäftsführer der Firma erschienen und argumentierte dahingehend, dass das Verhalten der Mitarbeiterin gezeigt habe, dass sie keinen Willen zeige, Vereinbarungen einzuhalten, da sie ihren Lebensgefährten bewusst mitgenommen habe. "Das ist aus unserer Sicht eine Prognosenentscheidung. Wie weit ist ein Arbeitsverhältnis in Zukunft rechtstreu fortzusetzen?", so der Rechtsanwalt. "Entscheidend ist, dass sie eine Mitarbeiterin ist, die bewusst gegen Vereinbarungen verstößt."

"Eine unliebsame Mitarbeiterin soll gekegelt werden"

Der Anwalt der Klägerin, Dr. iur. Gerd Hartlieb argumentierte dagegen: "Es ist ganz offensichtlich, dass hier ein maßloses Aufbauschen eines am unteren Rande der Rechtssprechung liegendes Fehlverhaltens vorliegt. Die Historie zeigt, dass hier eine unliebsame Mitarbeiterin, die sich für die Mitarbeiter des Betriebs einsetzt, gekegelt werden soll." Er gebe dem Vorsitzenden Richter aber absolut recht, dass es ein Abwägungsfall sei.

Dem Hielt Möller entgegen, dass es nicht darum gehe jemanden in irgendeiner Weise politisch zu drangsalieren, es gehe nur darum, dass sie nicht willens sei ihre arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten. "Das ist der Versuch einer Bagatellisierung vom Kläger."

Der Vorsitzende Richter machte nochmal deutlich: "Wir sehen hier auch eine gravierende Pflichtverletzung, trotzdem müssen wir abwägen, ob das eine fristlose Kündigung rechtfertigt."

Geschäftsführer äußert sich

Der Geschäftsührer von Frischpack ergriff das Wort und machte deutlich: "Wir haben Lebensmittelstandards einzuhalten, die sogenannten IFS-Standards. Wenn wir die verletzen, was durch das Verhalten der Mitarbeiterin passiert ist, dürfen wir nicht mehr beliefern. Dann verlieren 350 Leute ihren Job. Jeder der dagegen verstößt muss belangt werden.

Vorschlag der Abfindung

Der Richter entgegnete dem, das es auf die Folgen der Pflichtverletzung ankomme, ob da ein Schaden entstanden sei. "Das Lebensmittelrecht ist nicht unser Schwerpunkt." Ihm sei auch klar dass man da reagieren müsse. "Für uns bleibt es aber nach wie vor eine Interessensabwägung. Er stellte schließlich die Frage nach einer gütlichen Einigung in Form von einer Abfindung. "Wir haben jetzt mal mit dem Faktor 1/2 gerechnet, was 35.000 Euro entspräche."

Nach einer kurzen Beratungspause der Parteien steht fest: Die Klägerin gibt sich mit einer gesetzlichen Abfindung nicht zufrieden und fordert eine Abfindung in Höhe von von 150.000 Euro. Darauf geht die Gegenseite aber nicht ein. "Wir sind einigungsbereit und halten den richterlichen Vorschlag als einzig gangbaren Weg. Und sie bekommt eine ordentliche Kündigung. Das ist eine 50:50 Chance." "Wenn man die Chance als 50:50 ansieht", entgegnete der Vorsitzende.

Ein Urteil wird noch am Donnerstag erwartet.

Vorbericht

Man hat sich fast schon an das Bild gewöhnt. In regelmäßigen Abständen steht an der Kolbermoorer Staatsstraße ein "Protestwagerl", auf dem mit unterschiedlichen Schildern auf Prozesse gegen die Firma Frischpack GmbH aus Mailling in der Gemeinde Tuntenhausen hingewiesen wird.

null
Mit einem Anhänger machen die Kläger auf den Prozess aufmerksam © privat

Einer Mitarbeiterin, die über 26 Jahre bei der Firma Frischpack arbeitete, wurde bereits zwei Mal fristlos gekündigt. Einmal wegen des Verteilen eines Flugblattes. Gegen diese Kündigung klagte sie und gewann. Die zweite Kündigung bekam sie, weil sie ihren Lebensgefährten, der Hausverbot bei Frischpack hat, mit in den Hausverkauf des Betriebes nahm. Sie klagt wieder dagegen. Der Ausgang ist noch ungewiss. Laut Lebensgefährte der ehemaligen Arbeitnehmerin zeichne sich keine außergerichtliche Einigung ab. Mittlerweile seien zwei weitere Kündigungen bei der Mitarbeiterin ins Haus geflattert. Nächster Verhandlungstermin ist am 27. Juni um 14 Uhr am Arbeitsgericht Rosenheim.

Mitarbeiterin setzte sich für bessere Arbeitsbedingungen ein

In der Vergangenheit setzte sich die ehemalige Mitarbeiterin immer wieder für bessere Arbeitsbedingungen ein, verteilte ein Flugblatt vor dem Firmengelände. "Inhalt des Flugblatts ist die Kritik an der NGG und vor allem an Werkverträgen, zweijährigen Befristungen, Leiharbeit und der ständig zunehmenden Samstagsarbeit", so die Mitarbeiterin damals. 

Frischpack äußerte sich zu dem Vorfall bereits vor dem ersten Prozesstermin dahingehend: "Unser Unternehmen pflegt seit jeher einen offenen Austausch mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie unseren Geschäftspartnern. Genauso viel Wert legen wir auf Integrität und Vertrauenswürdigkeit. Interna öffentlich zu machen oder gar öffentlich zu diskutieren, gehört aus diesem Grund nicht zum Stil unseres Hauses.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation (nahezu Vollbeschäftigung im Raum Rosenheim) sowie aus Gründen der zunehmenden Flexibilisierung müssen wir alle zur Verfügung stehenden arbeitsmarktpolitischen Möglichkeiten ausschöpfen. Nur so können wir die Aufträge unserer Kunden zuverlässig abwickeln und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen dauerhaft sicheren Arbeitsplatz bieten."

Auch interessant

Kommentare

Liebe Leserinnen und Leser,
wir bitten um Verständnis, dass es im Unterschied zu vielen anderen Artikeln auf unserem Portal unter diesem Artikel keine Kommentarfunktion gibt. Bei einzelnen Themen behält sich die Redaktion vor, die Kommentarmöglichkeiten einzuschränken.
Die Redaktion