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Prozess um Hitlergruß von Bundespolizisten – Urteil gefallen

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Von: Jennifer Bretz

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Rosenheim: Prozess gegen Bundespolizisten wegen Hitlergruß am Amtsgericht Tag drei
Die beiden angeklagten Bundespolizisten auf der Anklagebank. Haben sie in einem Rosenheimer Lokal öffentlich den Hitlergruß gezeigt? © mb

Rosenheim - Bereits im September 2018 sollen zwei Bundespolizisten und ein Mitglied der Sicherheitswacht braune Parolen gegrölt und den Hitlergruß öffentlich gezeigt haben. Die zwei Polizeibeamten wurden vom Dienst suspendiert und mussten sich vor dem Amtsgericht Rosenheim verantworten. Am Freitag ist nun das Urteil gefallen.

Das Wichtigste in Kürze:

Update, 14.23 - Prozess um Hitlergruß von Bundespolizisten – Urteil gefallen

Die Vorsitzende Richterin Simone Luger verkündet das Urteil: Einer der Angeklagten ist schuldig der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Er wird zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Euro verurteilt. Der andere Bundespolizist wird freigesprochen. 

„Ich bin davon überzeugt, dass sie mindestens einmal 'Heil Hitler' gesagt und mindestens einmal den Hitlergruß gezeigt haben“, so die Vorsitzende. „Es ist zutreffend, dass der Belastungszeuge nicht zutreffende Sachen gesagt hat, das macht ihn für mich aber nicht zwangsläufig unglaubwürdig.“ Daher sei der Hauptbelastungszeuge für sie nur zum Teil ausschlaggebend für das Urteil gewesen. Das Urteil ergebe sich aus allen Beweisen aus der Hauptverhandlung. Die Richterin sei der Auffassung, dass die Tat in der Öffentlichkeit passiert sei. 

Zum freigesprochen Bundespolizisten sagt die Vorsitzende: „Ich bin nicht von Ihrer Unschuld überzeugt. Bei Ihnen ist es aber so so, dass ich keine anderen Beweise habe, als die Aussagen des Belastungszeugen und die reichen nicht für eine Verurteilung aus. Ich muss sagen, wenn Sie sich hier hinsetzten und immer mit dem Kopf schütteln und sagen, dass Sie nie etwas gemacht haben, dann glaube ich Ihnen das nicht. Das ist absolut inakzeptabel, dass sie sich als Bundespolizist da hinsetzen und solche Aussagen tätigen.“

Update, 13.10 Uhr - Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidiger

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hat die Hauptverhandlung den Tatvorwurf, wie er in der Anklageschrift dargelegt wurde, bestätigt. Demnach seien die Parolen „Sieg Heil“ und „Heil Hitler“ gefallen. „Auf der Handyaufnahme sind zwar keine Handbewegungen zu sehen, was man aber hört sind Aussagen wie 'scheiß Neger', 'scheiß Bimbos' und die Worte 'Hey, kein Hitlergruß'. Daraus kann man schließen, was da vorgefallen sein muss“, so der Staatsanwalt. 

Für ihn seien die Aussagen des Hauptbelastungszeugen glaubhaft und es bestehe kein Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Falschaussage. „Es ist eine seltene Ausnahme, dass bei einem solchen Tatbestand Polizeibeamte betroffen sind.“ Der Staatsanwalt fordert eine Strafe von 150 Tagessätzen in Höhe von 70 Euro, für den Angeklagten, der zwei Mal den Hitlergruß gezeigt haben soll. Für den anderen Angeklagten, bei dem die Hand nur einmal hochgegangen sein soll, werden 120 Tagessätze zu je 60 Euro gefordert.

Die Verteidiger beider Angeklagten beantragen für ihre Mandanten einen Freispruch, da die Aussagen des Belastungszeugen nicht glaubhaft seien. Rechtsanwalt Frank Eckstein lässt durchklingen, dass sein Mandant die mutmaßliche Falschaussage des Zeugen selbst zur Anzeige bringen wird, sollte die Staatsanwaltschaft hier nicht eingreifen. „Strafrechtlich relevante Taten sind nicht nachzuweisen und selbst wenn, dann sind diese ohne Vorsatz und ohne Öffentlichkeit getätigt worden,“ so Eckstein. „Daher ist mein Mandant freizusprechen.“ Letztendlich sei nichts bewiesen, was die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vorwirft, so Verteidiger Matthias Jox, der sich im Großen und Ganzen den Ausführungen seines Kollegen anschließt.

Die Angeklagten haben das letzte Wort: „Ich möchte nur kurz anmerken, dass ich noch nie in meinem Leben derartige Verstöße begangen habe“, sagt einer der beiden Angeklagten. Der andere schließt sich den Ausführungen seines Anwalts an.

Update, 11.46 Uhr - Verteidiger: "Der hat hier eine glatte Falschaussage gemacht"

Die Verteidigung geht von einer Falschaussage des Hauptbelastungszeugen aus und stützt sich dabei auf vergangene Verhandlungen gegen den Zeugen. Rechtsanwalt Rainer Eckstein beantragt daher die Vernehmung zweier Prozessbeteiligter aus einem früheren Prozess gegen den Belastungszeugen. Damit soll bewiesen werden, dass der Zeuge eine uneidliche Falschaussage getätigt habe. Zudem beantragt die Verteidigung die Anfertigung eines gerichtsmedizinischen Gutachtens, das Aussagen über den Alkoholzustand der Angeklagten geben soll. Der Antrag zielt darauf ab, dass die Angeklagten auf Grund ihrer Alkoholisierung möglicherweise schuldunfähig gewesen sind.

Laut Staatsanwalt könne die uneidliche Falschaussage mit der Vernehmung der beantragten Zeugen nicht bewiesen werden. Zum zweiten Beweisantrag, der die Alkoholisierung betrifft, sagt der Staatsanwalt: „Üblicherweise wird die Schuldunfähigkeit erst ab drei Promille diskutiert, eine verminderte Schuldunfähigkeit ab zwei Promille. Aus meiner Sicht hat die Beweisführung ergeben, dass wir uns nicht in diesem Bereich befunden haben.“

Es ist schon erstaunlich, wie die Staatsanwaltschaft hier versucht, ihren Hauptbelastungszeugen reinzuwaschen“, sagt der Verteidiger einer der Angeklagten. Dem pflichtet Rechtsanwalt Frank Eckstein, der den anderen Angeklagten vertritt, bei. „Der hat hier eine glatte Falschaussage gemacht, er hat gesagt es hat damals eine Hauptverhandlung gegeben, was bewiesen nicht stimmt.“

Das Gericht lehnt beide Anträge ab, da diese nach Auffassung der Vorsitzenden Richterin zur Erforschung der Wahrheit nicht notwendig seien.

Die Angeklagten schweigen auch an diesem Verhandlungstag und möchten sich zu ihren persönlichen Verhältnissen nicht äußern. Es folgen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Update, 10.11 Uhr - Prozessbeginn und Aussage von Polizeibeamtem

Pünktlich um 9 Uhr wird der Prozess um die zwei Bundespolizisten, die in einem Rosenheimer Lokal rassistische Parolen gerufen und den Hitlergruß gezeigt haben sollen, fortgesetzt. Als erster Zeuge des Tages sagt ein weiterer Polizeibeamte aus. Er sei zu dem Lokal gerufen worden, wo ihm dann geschildert wurde, dass sich die Angeklagten in volksverhetzerischer Art geäußert und den Hitlergruß gezeigt hätten. „Nachdem ich die Beiden belehrt habe, haben sie von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Es gab dann nur noch ein Gespräch zwischen uns abseits des Tatverdachtes. Sie hatten große Bedenken, was das für Auswirkungen auf ihre berufliche Laufbahn haben könnte.“ 

Beide seien erkennbar alkoholisiert, aber dennoch in der Lage gewesen zu verstehen, was vorgefallen sei, so der Polizeibeamte. Einen Atemalkoholtest hätten die Angeklagten verweigert.

Ich hatte schon das Gefühl, dass irgendwas an dem Tisch nicht gestimmt hat“, sagt der Beamte. Das rühre daher, weil er die Frau von der Sicherheitswacht, die auch mit am Tisch saß, ihm vor Ort gesagt habe, dass „es schon sein kann, dass schlecht über Ausländer geredet wurde, aber von einem 'Heil Hitler' habe sie nichts mitbekommen.“ Nach der Polizeilichen Maßnahme haben die Angeklagten einen Platzverweis für das Lokal bekommen und hätten dann verlauten lassen, in ein anderes Lokal weiterziehen zu wollen.

Vorbericht

Zwei Beamte der Bundespolizei und ein Mitglied der Rosenheimer Sicherheitswacht sollen im Herbst 2018 in der Öffentlichkeit den Hitlergruß gezeigt haben. Gegen sie wurde wegen des Verdachts der Volksverhetzung ermittelt. Am 30. August 2018 sollen sie im Außenbereich eines Lokals in der Rosenheimer Innenstadt "Heil Hitler" gerufen und auch den Hitlergruß gezeigt haben. Darüber hinaus wirft die Staatsanwaltschaft ihnen eine Reihe von rassistischen Parolen vor: "Scheiß Neger", "Scheiß Bimbos", "Scheiß Kanaken"

Die zwei Beamten der Polizei müssen sich nun wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor dem Rosenheimer Amtsgericht verantworten. An zwei Tagen wurde bisher verhandelt, am Freitag, 10. Juli könnte das Urteil fallen.

Angeklagte bestreiten die Tat

Am ersten Prozesstag vor dem Amtsgericht Rosenheim Anfang Juni wollten sich die beiden Angeklagten nicht äußern. Über ihre Anwälte ließen sie lediglich verlauten, dass sie den Vorwurf bestreiten. Beim Prozessauftakt standen eine Reihe von Zeugenaussagen im Mittelpunkt - unter anderem die eines Mannes, der das Gespräch der Bundespolizisten unbemerkt mit einem Handy aufnahm, als es ihm zu viel wurde. Er erstattete später Anzeige. 

Weitere Zeugen konnten sich zwar noch an die rassistischen Parolen, nicht aber an einen Hitlergruß erinnern. Andere Zeugen verwiesen auf Erinnerungslücken, da sie sehr betrunken gewesen seien. Die beiden Bundespolizisten - einer stammt aus Rosenheim, einer aus Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern - sind inzwischen vom Dienst suspendiert. Die beiden Männer waren zur Tatzeit 44 und 55 Jahre alt. 

Zeugin spricht von "sauberem Rausch" der Angeklagten

Am zweiten Prozesstag stellte die Verteidigung einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens, was jedoch von Seiten der Staatsanwaltschaft abgelehnt wurde. Der Wirt des Lokals in der Rosenheimer Innenstadt sagte vor Gericht aus, dass er nicht mitbekommen hätte, dass über Ausländerfeindlichkeit, Ereignisse wie in Chemnitz oder die Flüchtlingsdebatte geredet wurde. Laut der Geschäftsführerin und Freundin des Wirts, die die beiden Polizisten kennt, hätten diese „einen sauberen Rausch“ gehabt. Dass fremdenfeindliche Aussagen an diesem oder anderen Abenden gefallen sein sollen, sei der Zeugin „noch nie aufgefallen“.

Der Prozess beginnt um 9 Uhr. Um das Infektionsschutzgesetz einzuhalten stehen der Öffentlichkeit nur sieben der eigentlich 49 Plätze im Gerichtssaal frei.

jb

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