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Resolution verabschiedet: Marquartstein will stärkere Handhabe gegen den Wolf

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Von: Manfred Peter

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Mehr Handhabe gegen den Wolf gewünscht – Weidetiere sollen geschützt werden, schon bevor der Wolf sie wiederholt reißt .
Mehr Handhabe gegen den Wolf gewünscht – Weidetiere sollen geschützt werden, schon bevor der Wolf sie wiederholt reißt . © Peter

Das Reizthema Wolf und Konflikten in den Almgebieten ist Thema der vergangenen Gemeinderatssitzung.

Marquartstein – In der vergangenen Sitzung beriet der Gemeinderat, ob die Gemeinde die gemeinsame „Wolfs-Resolution“ der Ökomodellgemeinden verabschieden sollte. Einleitend zu den Beratungen sagte Bürgermeister Andreas Scheck (BfM), dass die Resolution federführend von Paul Höglmüller erarbeitet worden sei, der hier als erfahrener Fachmann gesehen werden könne. Mit der Verabschiedung der Resolution solle gezeigt werden, dass hier insbesondere für die Almbauern großer Klärungs- und Handlungsbedarf bestehe, so Scheck.

Die Almflächen seien eher klein strukturiert

Die Zweite Bürgermeisterin Claudia Kraus meinte noch, dass mit dem Schreiben das Thema nach oben getragen werden könne und so durch die neun Gemeinden bei den höhergestellten Behörden gewisser Druck erzeugt werden könne. In unserer Region seien die Almflächen eher klein strukturiert und meist mit Jungvieh bestoßen. Die Beweidung trage ein besonders hohes Maß für die Grundlage der Biodiversität bei, war in der Resolution zu lesen.

Wolfssicherer Elektrozaun nur in Tallagen umsetzbar

Wie weiter in dem Schriftstück stand, werden auf Tal nahen Lagen immer mehr Schafe und zum Teil auch Ziegen für die Offenhaltung dieser extensiv gehaltenen Flächen eingesetzt.

Auf den großen Flächen würden die Präventivmaßnahmen, wie Herdenschutzhunde oder die tägliche Einstallung durch festangestellte Hirten, umsetzbar sein. Bei uns werden die kleinstrukturierten Flächen jedoch meist von Nebenerwerbsbetrieben bewirtschaftet. Der wolfssichere Elektrozaun ist in unserer Region nur in Tallagen umsetzbar, wie aus der Resolution zu erfahren ist.

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Nachstellen und Töten von Wölfen verboten

Der Wolf unterliegt in Deutschland dem Naturschutzrecht und ist eine streng geschützte Art. Das Nachstellen und Töten ist verboten und die Entnahme von Einzeltieren ist in streng geregelt Einzelfällen möglich. Im „Bayerischen Aktionsplan Wolf“ ist mitunter vorgesehen, dass Wölfe bei Gefahr wiederholter Nutztiertötung, entnommen werden können. Gemeinderat Hubert Götschl (BfM) ging die Resolution nicht weit genug, er wünscht sich eine stärkere Handhabe, bevor der Wolf Schäden im Alpenraum anrichtet und erst bei „Wiederholungsgefahr“ gehandelt werden könne.

Unvorstellbares Gefühl, wenn Tier gerissen werde

Ihm widerstrebe, dass das Naturschutzgesetz und das Tierwohl im Gegensatz stünden. Gemeinderätin Lisa Hell (BfM) ergänzte, sie komme aus der Landwirtschaft und die Situation mit dem Wolf mache etwas mit den Bauern, der Landwirtschaft und in der Fragestellung der Nachfolge für die Betriebe. Ja, es sei richtig, dass überall Tiere von Tieren gefressen würden, doch könne es sich wohl keiner vorstellen was es für einen Bauern bedeute, wenn ein Tier, in das vorher viel Zeit, Herzblut und Leistungen gesteckt wurde, gerissen werde. Letztlich wurde mit den Gegenstimmen von Lisa Hell und Götschl die „Wolfs-Resolution“ vom Gemeinderat verabschiedet.

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