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Brot trägt falschen Namen - Hofpfisterei München mahnt kleinere Betriebe ab

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Von: Felix Graf

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Reit im Winkl - Weil die Münchner Großbäckerei „Hofpfisterei“ sich vor Jahren beim Deutschen Patent- und Markenamt Namensbegriffe sicherte, muss nun ein Bäcker aus Reit im Winkl tief in die Tasche greifen.

Bäcker aus Reit im Winkl kassiert Unterlassungsklage von Hofpfisterei München

Laut der Süddeutschen Zeitung habe Josef Pretzner, Bäckermeister in Reit im Winkl, eine Unterlassungsklage von Anwälten des Münchner Unternehmens erhalten, da er gegen das Markenrecht verstoßen habe. Dies begründeten die zuständige Kanzlei Lorenz Seidler Gossel damit, dass er eine seiner Brotwaren „Sonnenkorn“ genannt habe.

Da allerdings Begriffe mit der Bezeichnung „Sonne" im Namen von der Hofpfisterei beim Deutschen Patent- und Markenamt geschützt sind, sprachen die Anwälte laut der Süddeutschen Zeitung eine Unterlassungsklage innerhalb einer Woche aus. Auch die Anwaltskosten in Höhe von 800 Euro netto musste Pretzner übernehmen.

Dies ist nicht der einzige Fall, bei dem die Hofpfisterei aus München kleinere Bäckereibetriebe abstraft. Bereits im März 2014 setzte das Unternehmen eine Unterlassungsklage gegen einen Bäcker aus der Oberfranken durch.

In den sozialen Medien hat sich seit der Bekanntmachung der Vorkomnisse ein Shitstorm über die Großbäckerei ergossen. Von plumpen Beleidigungen wie „Drecksäcke. Hofpfisterei.“, bis hin zu Hinweisen auf künftige Boykottierung der Backwaren sind die Unmutsbekundungen mannigfaltig.

Ein PR-Desaster für die Münchner Bäckerei ist es in jedem Fall. Josef Pretzner hat die 800 Euro Strafe gezahlt. Gegenüber der Süddeutschen Zeitung gab er an, dass er kein Prozesshansel sei. Er stehe lieber einfach nur in seiner Backstube.

fgr

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