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Hotel-Neubau im Malerwinkel erntet Sturm der Kritik: Das fordert der Umweltverband UVA

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Von: Thomas Stöppler

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Der Seeon-Seebrucker Gemeinderat hat jetzt grünes Licht für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Malerwinkel“ erteilt. Die Entscheidung fiel in einer öffentlichen Sitzung mit sieben zu zwei Stimmen deutlich aus. Wenn alles glatt läuft, könnte „der neue Malerwinkel“ 2025 in Betrieb gehen. RE
Reichen 140 Stellplätze für 150 Betten und über 1000 Quadratmeter Gastronomie? © -

Nachdem vergangene Woche der Gstädter Gemeinderat Vorbehalte und Bedenken am Neubau des Hotel Malerwinkels in Seeon-Seebruck formulierte, legt nun der Umweltverband UVA nach. Derweil erklärt das Wasserwirtschaftsamt, wie der Bau das Wasser im Chiemsee beeinflussen könnte.

Seeon-Seebruck - Es rumort weiter in Seeon-Seebruck. Nachdem vergangene Woche der Gemeinderat in Gstadt seine Bedenken wegen des Um- und Neubaus des Hotels Malerwinkel formulierte, legte nun der Umweltverband Alztal und Umgebung (UVA) noch einmal nach. In einem Schreiben an Bürgermeister Martin Bartlweber (FW), das der Redaktion vorliegt, forderte der Verband, sich nicht an den minimalen Zielen der bayerischen Stellplatz- und Garagenverordnung zu orientieren. Diese biete ohnehin nur Anhaltspunkte. Das geht aus einem Schreiben von Gerd Nebl, Abteilungsleiter für Bauen und Umwelt im Landratsamt Traunstein vor. Die Bemessung der Stellplätze liege zunächst bei der Gemeinde, bevor das Landratsamt sie behandele. 

330 Stellplätze statt 140

Der UVA hatte die geplanten 140 Tiefgaragenplätze als deutlich zu wenig kritisiert. Diese würden nach der bayerischen Stellplatz- und Garagenverordnung ausreichen. Für die 150 Betten des Hotelbetriebs wären mindestens 25 fällig, für die Gastronomie 113. In dem Schreiben werden die Forderungen des UVA nach mehr Stellplätzen deutlich konkreter: 330 hält der Verband für angebracht. 70 für den Hotelbetrieb, 160 für den Gaststättenbetrieb, je 20 für den Radlerkiosk und das Spa, sowie 60 weitere für die 120 Angestellten. 

Die deutliche Mehrzahl der Parkplätze sei auch deshalb nötig, weil “die Anlage nahezu gar nicht mit dem ÖPV oder zu Fuß erreicht werden kann und somit gänzlich auf die KfZ-Benutzung ausgelegt ist.” Die nächsten Bahnhöfe befinden sich in mehr als zehn Kilometern Entfernung in Bad Endorf oder Prien. Anderswo ließe sich vor Ort nicht parken - weder entlang der Staatsstraße noch auf freiem Gelände. „Die in der Tiefgarage angebotenen 140 Stellplätze reichen also nicht einmal zur Hälfte aus.“, so das eindeutige Fazit des Verbands.

Noch ist vieles unklar

Sollte die Gemeinde der Forderung des Verbands entsprechen, würde das den Bauherrn, die Meine Volksbank Raiffeisenbank eG, vor einige Herausforderungen stellen. Wie Bürgermeister Bartlweber gegenüber dem OVB bereits vor zwei Wochen erklärte, sei “auf diesem Areal - es ist ja auch sehr vollgepackt - kein Platz für weitere Bebauungen.” 

Zwar ist von den Bauherrn weiter keine Stellungnahme zu hören und auch das Architekturbüro Wüstinger Rickert ließ eine Anfrage unbeantwortet, dafür aber gab das  Wasserwirtschaftsamt (WWA) inzwischen Auskunft: Man sei zwar durch die Gemeinde zu einer Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans “Malerwinkel” aufgefordert, aber die Belange zur Fundamentgründung seien in dem Plan nicht enthalten. Jedoch lag genau hier die Kritik des UVA. Der Verband hatte unter anderem die fehlenden Pläne zur Niederschlagsbeseitigung sowie Bauwasserhaltung und die Einwirkungen des Bohrens in bis zu 25 Metern Tiefe auf das Chiemseebecken kritisiert. “Diese wasserwirtschaftlichen Aspekte werden regelmäßig erst in den nachfolgenden Verfahren, in denen die baurechtlichen Aspekte abgehandelt werden, abgearbeitet”, so das WWA. Erst dann lägen entsprechende Untersuchungen und Antragsunterlagen vor, um die Kritik des UVA zu bewerten.

Kein Freifahrtscheins für Bauherrn

Aber das bedeute alles andere als einen Freifahrtschein für den Bauherrn: Dieser muss für Bohrungen eine Bohranzeige beantragen, in der das WWA die zulässige Tiefe festlege. Bohrungen jedweder Art “dürfen nicht so tief reichen, dass zwei Grundwasserschichten miteinander hydraulisch verbunden werden und sich vermischen”, erklärte Behördenleiter Bernhard Lederer. Um herauszufinden, ob das der Fall sei, brauche es zunächst eine Probebohrung. 

Im Bodengutachten des vorzeitigen Bebauungsplans wird vermutet, dass der Grundwasserstauer, also die hydraulisch wirksame untere Begrenzung des Grundwasserkörpers, in 10 Metern Tiefe liegt. Sollte das der Fall sein, so würden die Probebohrungen, die eben laut dem Gutachten bis zu 25m tief gehen, definitiv “ein Durchstoßen der wasserundurchlässigen Schichten des Chiemsee-Beckens bewirken”, wie der UVA in seiner ursprünglichen Presseerklärung vermutet hatte. Die Auswirkungen für das Bauvorhaben allerdings müssen eben noch geprüft werden.

Im März kommt der Malerwinkel wieder in den Gemeinderat

Auch in puncto Niederschlagswasserbeseitigung gelten strenge Regeln. Die Einleitung dessen in Grund- oder Oberflächenwasser (sprich: in diesem Fall der Chiemsee) darf “keine nachteiligen Auswirkungen” haben. Wenn also, wie vom UVA befürchtet, eine Einleitung des Wassers in den Chiemsee katastrophale Folgen für die Muschel- und Fischbestände hätte, würde das Landratsamt wohl nicht die notwendige Erlaubnis erteilen.  Ebenso gelten bei der Bauwasserhaltung strenge Regeln und Grenzwerte: “Nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt dürfen sich dabei nicht ergeben”, erklärte Lederer gegenüber dem OVB. 

Ob der Gemeinderat Seeon-Seebruck der Aufforderung des UVAs folgt und die Zahl der Stellplätze verändern will oder andere Bedenken hat, wird sich im März zeigen. Dann steht das Thema erneut auf der Tagesordnung, bis jetzt war die Kritik seitens der Gemeinderäte allerdings auf die Optik beschränkt. 

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