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So viel Kurbeitrag muss in Eggstätt bezahlt werden und das gilt für Zweitwohnungs-Besitzer

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Von: Elisabeth Kirchner

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Die Gemeinde Bad Endorfhat den Steuersatz für Zweitwohnungen auf 13 Prozent festgelegt. Sie reagiert damit aufeine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. dpa
Wohnungstür (Symbol) © picture alliance/dpa

Der Datenschutz und der pauschale Kurbeitrag waren unter anderem Neuerungen in der Kurbeitragssatzung für die Gemeinde Eggstätt.

Eggstätt – Ab Neujahr gilt in der Gemeinde Eggstätt eine neue Kurbeitragssatzung. Julia Hausmann, Leiterin der Tourist-Info, hatte dem Gemeinderat in der jüngsten Sitzung den Sachverhalt erläutert.

Die aktuelle Satzung aus 2018 regelt den Kurbeitrag für Gästeübernachtungen sowie den für Inhaber von Zweitwohnungen. Diese haben durch eine Änderungssatzung aus 2020 die Wahlmöglichkeit, entweder den Pauschalbeitrag in Höhe von 50 Euro zu zahlen oder eine tagesgenaue Abrechnung zu machen. Dies bedeutete für die Verwaltung „einen enormen Mehraufwand“, erklärte Hausmann und fügte hinzu: „Die Abrechnung ist erst nach Erfassung der Übernachtungstage möglich und damit relativ spät im Jahr.“

Nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht am Landratsamt Rosenheim wird deshalb ein Neuerlass der Kurbeitragssatzung empfohlen. Dieser orientiert sich an der Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetages.

Kurbeitrag gilt auch für Ehepartner

Hausmann ging dazu auf einzelne Änderungen ein. So gilt der pauschale Kurbeitrag für Zweitwohnungsbesitzer nun auch für Ehegatten. Auch weitere Personen, die die Zweitwohnung nutzen, sind nunmehr uneingeschränkt melde- und kurbeitragspflichtig. Der pauschale Kurbeitrag beträgt 50 Euro pro Jahr. Weist eine dieser Personen nach, „dass sie sich im Veranlagungszeitraum nicht zu Kur- und Erholungszwecken in der Gemeinde aufgehalten hat, wird ihr der Pauschalbeitrag zurückerstattet“.

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In die Satzung neu aufgenommen wurde außerdem der Paragraf zum Datenschutz. Darin heißt es, dass die im Rahmen des Kurbeitrags verarbeiteten Daten „zu keinem anderen Zweck als zur Erhebung des Kurbeitrags sowie zur Überprüfung von Meldeverhältnissen verwendet werden sollen“.

Satzung gilt ab nächstem Jahr

Diese neue Satzung werde mit Beschluss des Gremiums zum 1. Januar rechtskräftig. Die noch ausstehenden Abrechnungen des Kurbeitrags für Zweitwohnungsinhaber für die Jahre 2019 mit 2022 müssen noch auf Grundlage der bestehenden Satzung abgerechnet werden.

Jacob Illi (Grüne) forderte einen höheren Pauschalsatz für Zweitwohnungsbesitzer. Diese Forderung fand in der endgültigen Beschlussfassung aber keinen Niederschlag. Einstimmig beschlossen die Gemeinderäte den Neuerlass der Satzung für die Erhebung eines Kurbeitrags. Die bestehende Kurbeitragssatzung tritt damit außer Kraft. /JF

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