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Hündin verursacht Autobahn-Unfall nahe Frasdorf: So geht es den Geschädigten und dem Tier

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Von: Paula L. Trautmann

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Die Polizei hat die Hündin ins Tierheim gebracht.
Die Polizei hat die Hündin ins Tierheim gebracht. © Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim; Symbolbild: picture alliance/dpa/David Inderlied

Ein Albtraum für Hundebesitzer: Das eigene Tier entläuft und verursacht einen Unfall. Warum diese Geschichte dennoch ein Happy-End hat und wie es den Geschädigten und der Hündin geht.

A8/Frasdorf/Rosenheim - „So etwas passiert eigentlich nie“, sagt Andreas Pykan von der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim. Am Montag, 5. Dezember, sorgte eine Hündin für Trubel auf der Autobahn A8. Gegen 11 Uhr verursachte sie einen Verkehrsunfall mit Personenschaden in Fahrtrichtung München, auf Höhe der Anschlussstelle Frasdorf. Kurz vor dem Unfall seien mehrere Notrufe bei der Polizei eingegangen, dass ein Hund auf der Autobahn frei herumlaufe.

Verletzungen nicht allzu schlimm

Nach Angaben der Polizei war das Tier auf dem rechten Fahrstreifen unterwegs. Als eine 47-Jährige aus dem Landkreis Nordsachsen die Hündin mit ihrem Auto überholen wollte, soll sie auf den linken Fahrstreifen gelaufen sein. Die Frau habe gebremst und eine 25-Jährige aus dem Landkreis München sei ihr aufgefahren. Die 47-Jährige blieb unverletzt. In dem Auto der jungen Frau befanden sich zudem ihr 29-jähriger Lebenspartner und ihr einjähriges Kind. Alle drei wurden leicht verletzt und ins Krankenhaus gebracht. „Laut meinem Kenntnisstand geht es ihnen wieder gut“, sagt Pykan. Die kleine Familie habe keine bleibenden Schäden, die Verletzungen seien nicht allzu schlimm gewesen. Es handele sich um Prellungen.

Über 1100 Menschen teilen den Beitrag

Die Polizei habe die Hündin nach dem Unfall eingefangen und dem Tierschutzverein Rosenheim übergeben. Obwohl das Tier einen Chip hat, konnte der Halter nicht ausfindig gemacht werden. Die Polizei hat einen Presseaufruf gestartet, damit sich der Halter auf der Dienststelle meldet. Zudem hat der Tierschutzverein ein Bild der Hündin auf seinem Facebook-Kanal veröffentlicht. Über 1100 Menschen haben den Beitrag geteilt, über 90 haben ihn kommentiert. „Hoffentlich werden alle verletzten Beteiligten schnell wieder gesund, und die Besitzer der Süßen gefunden“, schreibt eine Nutzerin. „Schön, dass ihr sie gefunden habt und ihr bei diesem Ausflug nichts schlimmeres passiert ist“, schreibt eine weitere Frau nachdem der Verein aufklärt, dass die Hündin zurück bei ihren Besitzern ist.

„Die Leute wohnen in der Nähe der Autobahn, die Hündin ist einfach entwischt“, sagt Andrea Thomas, Vorsitzende des Tierschutzvereins Rosenheim. Die Hündin sei nur über Nacht im Tierheim gewesen. „Das müssen ganz nette Leute sein, die unheimlich froh waren“ - das hätten Thomas die Mitarbeiter des Tierheims mitgeteilt. „Es gab ein Happy End mit einer glücklichen Zusammenführung.“

Hunde unbedingt registrieren

Noch schneller hätte das Tier zu seiner Familie zurückgefunden, wenn es registriert wäre. „Es ist häufig so, dass die Hunde gechipt sind, aber nicht registriert“, sagt Thomas. Oft wüssten die Besitzer nicht, dass sie der Tierarzt ihren Hund nur chipt, sie ihn jedoch selbst registrieren müssen. Dabei sei das eine gute vorbeugende Maßnahme, um Tiere wieder zu finden. Registrieren könnten sich Halter auf Seiten wie tasso.net oder findefix.com vom Deutschen Tierschutzbund. „Am besten beides nutzen“, rät die Vorsitzende.

Auch eine Hundehaftpflichtversicherung empfiehlt die Expertin: „Das ist ganz wichtig, wenn der Hund schwere Unfälle verursacht. Das kann in die Millionen gehen.“ Eine Versicherung sei nicht besonders teuer, und könne Halter schützen. Auch in dem vorliegenden Fall wäre es wohl besser, wenn die Besitzer eine solche Absicherung haben. Die Polizei schätzt den Schaden an beiden Fahrzeugen auf rund 22.000 Euro.

Halter haften für ihre Tiere

„Der Hundehalter wird von uns als Unfallverursacher geführt. Wäre der Hund nicht auf die Autobahn gelaufen, wäre es nicht zur Vollbremsung gekommen“, sagt Pykan von der Verkehrspolizeiinspektion Rosenheim. Nun gehe der Fall an die Staatsanwaltschaft, wegen „fahrlässiger Körperverletzung durch Unterlassen“. Es sei die Pflicht des Halters, den Hund an die Leine zu nehmen.

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