Trotz eines Formfehlers
Regierung von Oberbayern verlangt Änderung: Frasdorf und Prien halten an gemeinsamer Kita fest
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Frasdorf und Prien müssen ihre Zusammenarbeit in Sachen gemeinsamer Kita neu regeln. Die Regierung von Oberbayern monierte formale Fehler in der Zweckvereinbarung beider Gemeinden. Auch die Arbeiten für Planung und Bau haben die Beteiligten neu verteilt.
Frasdorf / Prien – Die Vorbereitungen für eine gemeinsame Kindertageseinrichtung von Prien und Frasdorf in Nachbarschaft der Wildenwarter Kirche gehen in eine neue Runde. Die beiden Kommunen müssen ihre vorausgehende Zweckvereinbarung überarbeiten.
Gemeinderäte müssen neu beschließen
Die Regierung von Oberbayern, welche das Vorhaben bezuschusst, hatte von beiden Kommunen die Änderung verlangt. Nun müssen die Räte der Gemeinden die Vereinbarung erneut absegnen, bevor sie die Rathauschefs unterzeichnen können.
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Einig ist man sich in den Rathäusern Frasdorf und Prien aber trotz der Formalie, gemeinsam eine Kindertagesstätte in Wildenwart zu bauen. Die Verwaltungen übernehmen gemeinsam sowohl die Planung, den Bau und den Betrieb der vorgesehenen Einrichtung mit fünf Gruppen – jeweils zwei als Krippen- oder Kindergartengruppe sowie eine gemeinsame Hortgruppe.
Grundstück über Erbpacht
Das Gelände erhalten die Gemeinden über eine Erbpacht. 99 Jahre soll die vorgesehene Fläche von 5000 Quadratmetern in den Besitz der Kommunen übergehen. Verantwortlich für das Vertragswert zeichnet die Gemeinde Frasdorf, die Vermögenswerte durch den Bau der Kita liegen zu gleichen Teilen bei Prien und Frasdorf.
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Auch die Kosten für Bau und Einrichtung sowie künftige Sanierungen der Kita wollen beide Gemeinden untereinander aufteilen. Diese belaufen sich nach aktueller Schätzung auf rund 5,2 Millionen Euro.
Frasdorf übernimmt Bauträgerschaft
Anders als bislang geplant übernimmt die Gemeinde Frasdorf auch die Bauträgerschaft der Kindertageseinrichtung und soll einen entsprechenden Geschäftsbesorgungsvertrag abschließen. Ursprünglich war angedacht, dass Prien den Bau bis zur Fertigstellung planen und überwachen sollte, da die zuständige Baubehörde der Marktgemeinde ungleich größer ist als ihr Pedant in Frasdorf.
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In Frasdorf wiederum verbleibt wie vorgesehen die Aufgabe, die Förderung für das Vorhaben bei der Regierung von Oberbayern zu beantragen und abzuwickeln. Bei Frasdorf liegt ebenso die Aufgabe, besagten Geschäftsbesorgungsvertrag europaweit auszuschreiben. Dieser bildet schließlich die Basis für die Vergabe weiterer Leistungen für die Planung des Bauvorhabens.
Zuschüsse gleich aufgeteilt
Beide Gemeinden verpflichten sich, ausreichend finanzielle Mittel für die Planung und den Bau der Kindertageseinrichtung in ihren jeweiligen Haushalt einzustellen.
Die bewilligten und ausbezahlten Zuschüsse der Regierung von Oberbayern sind in gleichen Teilen auf die Gemeinden aufzuteilen. Den Betrieb der Kita soll ein freier oder kirchlicher Träger übernehmen. Die Ausschreibung hierfür erfolgt im Priener Auftrag.
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Zwei Kriterien spielen für die Wahl des Trägers eine Rolle: Neben dem günstigsten Angebot soll auch die pädagogische Ausrichtung der Bewerber berücksichtigt werden. Zunächst fünf Jahre soll der Gewinner der Ausschreibung die Einrichtung betreiben. Dabei läuft die Vereinbarung ohne Kündigung jeweils ein weiteres Jahr stillschweigend weiter.