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Chatverlauf brachte Beweis: Halfingerin wegen Drogenhandels zu Bewährungsstrafe verurteilt

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Von: Christa Auer

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Die Angeklagte probierte zunächst die Schuld von sich zu schieben, zeigte sich dann aber geständig.
Die Angeklagte probierte zunächst die Schuld von sich zu schieben, zeigte sich dann aber geständig. © picture alliance/dpa

Das Schöffengericht Rosenheim verurteilte eine 42-jährige Frau aus Halfing wegen Drogenhandel und Drogenbesitz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung.

Halfing/Rosenheim – Den Besitz der Betäubungsmittel räumte die Angeklagte für ihren Eigenkonsum von Anfang an ein. Allerdings bestritt sie zuerst die Abgabe von Methadon. Die 42-Jährige gab zunächst an, dass ihr 16-jähriger Abnehmer aus Schonstett ihr das Opiat geklaut hätte. Seit 2016 wird die Halfingerin, die seit ihrem 13 Lebensjahr Cannabis und ab ihrem 14. Lebensjahr Heroin konsumierte, in einer ambulanten Drogenersatztherapie mit dem künstlich hergestellten Opioid behandelt. In Zeiten der Pandemie habe sie die, bis dahin täglich auf Rezept verabreichte, Ersatzdroge als Wochenration ausgehändigt bekommen und daheim im Kühlschrank aufbewahrt, sagte die Angeklagte.

Chatverlauf als Beweis

Der 16-Jährige sei ein Freund ihres Neffen und habe sich zum damaligen Zeitpunkt öfters auch in ihrer Abwesenheit in der Wohnung aufgehalten. Dabei müsse er die leeren Fläschchen, dann entwendet haben, behauptete die Angeklagte. Nachdem sie das Gericht mit dem Chatverlauf zwischen ihr und dem jungen Schonstetter konfrontierte, in dem die Angeklagte häufig meist Methadon aber auch Marihuana und Haschisch zum Kauf oder Tausch angeboten hat, räumte die 42-jährige schließlich ein, ihm Reste des künstlichen Opiats überlassen zu haben.

Dabei habe es sich aber jeweils nur um ein bis zwei Milliliter gehandelt und sie habe sich dadurch nicht bereichert. „Ich habe gedacht, dass der Freund meines Neffen schon fast 18 Jahre alt ist“. Wenn sie gewusst hätte, dass er erst 16 Jahre alt ist, hätte sie ihm nichts gegeben, bedauerte die Angeklagte.

Kontrolle des Käufers bring Fall ins Rollen

Eine Kontrolle des 16-Jährigen am 11. April 2020 in Wasserburg, bei der eine geringe Menge Cannabis gefunden wurde, hatte den Fall ins Rollen gebracht. Der Jugendliche war laut Polizei, schon häufiger mit Drogen auffällig geworden. Bei der anschließenden Durchsuchung seines Zimmers, in der Wohnung der Mutter, hätten sich dann Hinweise auf härtere Drogen ergeben.

Auf einem der zwei aufgefundenen Methadonfläschchen habe sich der Name der Angeklagten befunden, sagte der ermittelnde Beamte. Die Handyauswertung habe die Verdachtsmomente erhärtet. Anfang Mai sei er erneut kontrolliert worden und auch da hätten sich erneut Chats mit der Angeklagten gefunden, in denen es auch um Drogen gegangen sei.

Falschaussage kann strafbar sein

Der 16-jährige bestätigte vor dem Schöffengericht die ursprüngliche Version der Angeklagten, wonach er ihr ein Fläschchen Methadon gestohlen habe. Das andere Methadon stamme, so der Schonstetter, aus einer Münchner Quelle.

Auf mehrfachen Hinweis der Staatsanwältin, wonach er sich der Falschaussage strafbar mache, reagierte der Jugendliche recht ungehalten und beschimpfte die Anklagevertreterin als „schrecklichen Menschen“. Ob deswegen nun ein Verfahren wegen Falschaussage und Beleidigung gegen ihn einleitet wird, ließ die Staatsanwältin offen.

Im Fall der mehrfach vorbestraften Angeklagten gab es jedoch die klare Forderung nach einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten. Die Angeklagte habe Methadon erhalten und es wenig später per Chat angeboten. Als Erwachsene habe sie eine gefährliche Droge, wenn auch in einer geringeren Menge als in der Anklage angenommen, an einen Minderjährigen abgegeben. Hier gebe es keinen Spielraum für eine Bewährung.

Laut medizinischem Gutachter liege bei der Halfingerin eine schwere Suchterkrankung, aber keine wesentlichen psychischen Auffälligkeiten vor. Es handle sich um Hangtaten, aber die Angeklagte sei in ihrer Steuerungsfähigkeit nicht eingeschränkt gewesen. Ein Behandlungserfolg im Rahmen einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt sei nicht ersichtlich.

Verteidigerin Gabriele Sachse rückte das Geständnis und den positiven Verlauf der Substitution in den Mittelpunkt und plädierte für eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Der behandelnde Arzt habe ihrer Mandantin einen guten Verlauf der Drogenersatztherapie bescheinigt. So könne langfristig, ein drogenfreies Leben und der Wiedereinstieg in das Berufsleben gelingen.

Gerade noch Bewährungsstrafe

Das Schöffengericht konnte sich „nach Rückstellung aller Bedenken gerade noch zu einer Strafaussetzung zur Bewährung durchringen“, hieß es in der Urteilsbegründung. Beim Besitz von Marihuana habe es sich um eine geringe Menge gehandelt. Hier sei es auch zu keiner Übergabe an den Jugendlichen gekommen. Schwerer wiege die unkontrollierbare Abgabe von Methadon an den Minderjährigen. „Wir hoffen, dass sie daraus gelernt haben“, betonte die Richterin. Die Bewährungszeit sei mit fünf Jahren ausgereizt worden. Falls ein Beikonsum mit anderen Betäubungsmitteln oder eine neue Straftat auftauche, müsse die Strafe im Gefängnis abgesessen werden.

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