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Heinz Winkler (†73): Wer die Sterne-Küche übernimmt und Gerüchte ums Testament

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Von: Michael Weiser

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Starkoch Heinz Winkler mit seiner Frau Daniela Hain.
Starkoch Heinz Winkler mit seiner Frau Daniela. ©  Schneider-Press/W. Breiteneicher

Wird die Residenz in Aschau im Chiemgau ihr Sterne-Niveau halten? Nach dem Tod von Heinz Winkler könnte zumindest in der Küche Ruhe einkehren. Ein Nachfolger steht schon am Herd. In Sachen Testament gibt es dagegen wohl Fragen.

Aschau im Chiemgau - Ist der Neue in der „Residenz“ ein alter Bekannter? Nach Aussagen aus der „Residenz Heinz Winkler“ in Aschau im Chiemgau könnte Dominik Penkert der neue Star am Sterne-Himmel werden.

Penkert ist seit 2018 in Heinz Winklers Edel-Betrieb tätig. Dem Meisterkoch stand er zuletzt als Souschef und damit als rechte Hand zur Seite. Aktuell leitet Penkert die Küche, und zwar bis auf Weiteres, wie aus der „Residenz“ zu hören war. Eine ehrenvolle und herausfordernde Aufgabe, das Erbe des Jahrhundertkochs fortzuführen, der Ende Oktober im Alter von 73 Jahren verstorben war.

Spitzenkoch gesucht: Ein Nachfolger verließ die „Residenz“ schnell

Zunächst war Armin Karrer als Nachfolger von Heinz Winkler präsentiert worden. Der 54-jährige Spitzenkoch hatte kurz vor Winklers Tod angeheuert. Doch bereits im Dezember warf Karrer das Handtuch. Über die Gründe war bis heute nichts Gesichertes zu erfahren.

Wird Penkert die Sterne der „Residenz Heinz Winkler“ verteidigen können? Er galt in den vergangenen Jahren als maßgeblich beteiligt an dem außerordentlichen Ruf, den die „Residenz“ weit über die Region hinaus als Gourmet-Mekka genießt. Weder Heinz Winklers Sohn Alexander noch dessen erste Frau Evi Winkler, die die „Residenz“ leiten, waren am Mittwoch für eine Einschätzung zu erreichen.

Winklers Erbe als herausragender Gastgeber könnte so fortgeführt werden. Anders steht es in Sachen materielles Erbe. Da berichtet die Boulevard-Zeitung „Bild“ jetzt von Manipulationen am Testament, das noch vergangenes Jahr im Nachlassgericht in Rosenheim eingereicht wurde.

Die „Bild“ beruft sich auf eine „Stellungnahme“ des Nachlassgerichts am Amtsgericht Rosenheim. Das Gericht zweifle demnach das Testament an, das Daniela Winkler, Heinz Winklers dritte Frau, eingereicht habe.

Das Gericht weiß nichts von einer „Stellungnahme“

Das OVB fragte beim Amtsgericht in Rosenheim nach. Dort reagiert man überrascht. Von einer Stellungnahme gegenüber der „Bild“-Zeitung weiß Gerichtssprecher Stefan Tillmann nichts. Im Gegenteil sei es bei derlei Erbangelegenheiten so: „Da findet öffentlich gar nichts statt.“

Der Gesetzgeber habe Erbangelegenheiten so geregelt, dass der Schutz von Beteiligten Vorrang vor dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit genieße. Das Gericht gebe also keine Statusmeldungen über solche Verfahren heraus. Überhaupt äußere sich das Gericht vor Abschluss eines Verfahrens nicht, so der Gerichtssprecher gegenüber dem OVB.

Daniela Winkler war für OVB-Anfragen am Mittwoch, 25. Januar, nicht zu erreichen.

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