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Nach Festnahme im Fall Hanna (†23): So geht es weiter, das plant der Strafverteidiger

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Von: Rosi Gantner

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Die Ermittlungen der Soko „Club“ im Fall Hanna laufen auf Hochtouren.
Trotz der Festnahme werden die Ermittlungen der Soko „Club“ im Fall Hanna fortgesetzt. © Collage Elisabeth Kirchner / Polizei

Durchbruch im Fall Hanna (†23) aus Aschau im Chiemgau: Ein Verdächtiger sitzt in U-Haft. Der Haftbefehl lautet auf Mord. Dennoch steht der Fall noch nicht vor dem Abschluss. Die Soko „Club“ wird ihre Ermittlungen fortsetzen. Und so wird Strafverteidiger Harald Baumgärtl weiter vorgehen.

Aschau im Chiemgau - Sieben Wochen nach dem schrecklichen Tod der jungen Medizinstudentin Hanna (†23) aus Aschau im Chiemgau gelang den Ermittlern am vergangenen Freitag (18. November) offenbar der Durchbruch: mit der Festnahme eines dringend Tatverdächtigen. Der junge Mann sitzt seit Freitagabend in U-Haft. Der Haftbefehl lautet auf Mord.

Ermittlungen werden fortgeführt

Während in Aschau im Chiemgau, dem Heimatort von Hanna, die Erleichterung groß ist, ist für die Ermittler der zuletzt 50-köpfigen Soko „Club“ der Fall noch lange nicht abgeschlossen. „Wir werden die Ermittlungen unverändert fortführen“, sagt Polizeisprecher Stefan Sonntag auf OVB-Anfrage. „Obwohl es einen dringend Tatverdächtigen gibt, gilt es noch viel aus dieser Nacht zu rekonstruieren.“ Denn: Wie für jeden Beschuldigen gilt auch in diesem Fall bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Tatnacht wird rekonstruiert

Der Fokus der Ermittlungen liegt dabei weiter auf dem Zeitraum, als Hanna in der Nacht auf den 3. Oktober den Musikclub „Eiskeller“ in Hohenaschau gegen 2.30 Uhr verlassen hatte, bis hin zu dem Zeitpunkt, als sie mutmaßlich im Bereich des Kampenwandparkplatzes auf den Täter getroffen war. Am folgenden Nachmittag war die junge Frau tot in der Prien aufgefunden worden, etwa zehn Kilometer flussabwärts auf Höhe Kaltenbach. Die rechtsmedizinische Untersuchung ergab eine schwere, äußere Gewalteinwirkung.

Zeugenhinweise verdichteten sich

Die Hinweise auf den Verdächtigen hatten sich im Verlauf der Woche durch Zeugenaussagen verdichtet. Freitag habe man sich dann zum Zugriff entschlossen. „Die Zeugenangaben waren der Grund für die Verhaftung“, gibt der Polizeisprecher Einblick. Der Zugriff selbst sei „im Freien“ erfolgt, im südlichen Landkreis. Noch am selben Abend sei die Wohnung des Tatverdächtigen durchsucht worden - „ein aufwändiges Prozedere“, sagt Sonntag.

Durchsuchung der Wohnung

Ob bei der Durchsuchung Hannas Handy entdeckt wurde, von dem seit der Tatnacht jede Spur fehlt? Dazu wollte sich der Polizeisprecher nicht äußern. Dennoch hätten die Ermittler etliche Dinge sichergestellt, die es nun zu untersuchen gelte. „Die kriminaltechnischen Untersuchungen laufen dazu“, sagt Sonntag.

Keine Details zum Verdächtigen

Zum Verdächtigen selbst gibt das Polizeipräsidium Oberbayern Süd lediglich bekannt, dass es sich um einen Heranwachsenden im Alter zwischen 18 und 21 Jahren handelt, mit deutscher Staatsangehörigkeit und dass er aus dem südlichen Landkreis Rosenheim stammt. Weitere Details will die Polizei mit Verweis auf den noch vergleichsweise jungen Tatverdächtigen und sein Umfeld nicht nennen.

Das plant der Strafverteidiger

Die Verteidigung des jungen Mannes hat der Rosenheimer Strafverteidiger Harald Baumgärtl übernommen, der bereits im Austausch mit seinem Mandanten steht. „Wir haben heute schon telefoniert“, sagt der Strafverteidiger am Montag (21. November) gegenüber dem OVB. Mittwochnachmittag plant Baumgärtl einen ersten Besuch in der Untersuchungshaft. Wo der junge Mann untergebracht ist, dazu schweigt sich Baumgärtl aus. „Zu seinem Schutz.“

Der Strafverteidiger wartet zudem noch auf Akteneinsicht. „Die Zweitakten werden gerade erstellt, ich gehe davon aus, dass ich sie Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag bekomme.“ Sobald er die Akten gesichtet hat, will Baumgärtl über das weitere Vorgehen entscheiden. Womöglich lässt sich ein Ansatz für eine Haftprüfung finden. Eine Freilassung gegen Kaution wird bei einem Haftbefehl auf Mord indes nicht möglich sein.

Wochen bis zur Klageerhebung?

Sollte sich die Sachlage nicht verändern, rechnet Baumgärtl mit noch wochenlangen Ermittlungen der Polizei. „Das ist bei Kapitaldelikten durchaus üblich.“ Von der Festnahme bis zur Hauptverhandlung könnten bis zu zwölf Monate vergehen. Im Fall Hanna rechnet der Strafverteidiger zumindest nicht vor Februar/März mit einer Anklage.

Das sagt die Polizei

Mit Wochen oder gar Monaten an weiteren Ermittlungen rechnet auch die Polizei im Fall Hanna. „Das kann noch dauern, bis es zu einer Anklage kommt“, sagt Sonntag. „Erst, wenn der Fall ausermittelt ist, wenn alles getan ist, was man tun konnte, werden die Ergebnisse der Staatsanwaltschaft vorgelegt und es wird über die Anklage entschieden.“

Die zuständige Staatsanwaltschaft Rosenheim war am Montag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

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