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Gericht: "In Bädern ist mit Nässe und Glätte zu rechnen!"

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Von: Martin Weidner

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Prien/München - Wer in ein Schwimmbad geht, muss damit rechnen, dass die Fliesenböden rutschig sind. Diese Auffassung vertritt das Oberlandesgericht (OLG) München. Konkret geht es um einen Fall in Prien.

Im dortigen Prienavera hatte sich im August 2015 eine 55-jährige Frau bei einem Sturz verletzt und anschließend Schmerzensgeld gefordert. Das berichtet das Oberbayerische Volksblatt am Donnerstag. Die Frankfurterin hatte nach Angaben ihres Anwaltes unter anderem einen "Berstungsbruch der Wirbelsäule" und "Dauerschäden" erlitten. Sie habe heute noch Schmerzen, wenn sie länger sitze oder gehe, schreibt die Zeitung weiter.

Das Landgericht Traunstein hatte die Klage aus Schmerzensgeld in erster Instanz bereits abgewiesen. Ein Gutachten bescheinigte dem Bad, dass man sich dort an alle geltenden Vorschriften gehalten habe. Der Anwalt der Klägerin hingegen behauptet, dass die Fliesen zum Unfallzeitpunkt durch Abnutzung einen zu geringen Gleitreibungskoeffizienten gehabt hätten und unter anderem deswegen Berufung eingelegt.

Das OLG, das sich nun mit dem Fall befassen soll, hat aber bereits angedeutet, diese Berufung abzuweisen. Nach Informationen des Oberbayerischen Volksblattes vertritt das Gericht in München die Auffassung, "dass in Schwimmbädern immer mit Nässe und dadurch bedingt mit Glätte zu rechnen ist." Doch auch dann wollen die Klägerin und ihr Anwalt noch nicht aufgeben. Dem Rechtsstreit komme schließlich "eine sehr hohe grundsätzliche Bedeutung" zu.

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