Bei unangemeldeter Versammlung
Corona-Spaziergänger greifen in Siegsdorf Polizeibeamte an - auch wohl gefälschte Impfpässe beschlagnahmt
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Zu einer Auseinandersetzung zwischen sogenannten Corona-Spaziergängern und Polizeibeamten kam es am Montag (17. Januar) in Siegsdorf. Auch mutmaßlich gefälschte Impfpässe wurden dort beschlagnahmt.
Pressemitteilung im Wortlaut
Siegsdorf - Am Montag (17. Januar) gegen 18.45 Uhr war in Siegsdorf eine Gruppe von ca. 30 Personen unterwegs. In der Gruppe waren vereinzelt Laternen mitgeführt worden. Der unangemeldete Aufzug marschierte durch den Ortskern und schließlich hoch zur Blaue-Wand-Straße. Von dort überquerte der Aufzug den Friedhof und wurde am Kardinal-von-Faulhaber-Platz durch die Polizei angehalten. Zwei anführende Männer wurden gegen 19.15 Uhr aufgefordert, ihre Personalien anzugeben. Dabei kam es aus der Gruppe heraus zum Angriff auf die beiden Polizeibeamten, durch den eine festgehaltene Person befreit und ein Polizeibeamter leicht verletzt worden ist.
Die Beamten konnten einen 64-jährigen Siegsdorfer als einen der Angreifer aus der Gruppe heraus vorläufig festnehmen. Nach Feststellung seiner Identität wurde er wieder entlassen. Wegen des Angriffs auf Polizeibeamte und Gefangenenbefreiung wird der 64-jährige Mann bei der Staatsanwaltschaft angezeigt.
Die Festnahme war von einem Aufzugsteilnehmer gefilmt worden. Diese Filmaufnahme wurde als Beweismittel sichergestellt. Bei ihm fanden die Beamten auch zwei Impfpässe, in denen jeweils zwei angeblich in Spanien stattgefundene COVID19-Impfungen eingetragen sind. An der Echtheit der Eintragung bestehen Zweifel. Die Impfpässe wurden deshalb sichergestellt. Auch dieser Mann, ein 63-jähriger Siegsdorfer, wurde nach Feststellung seiner Personalien wieder entlassen. Sollten die Daten in den Impfpässen tatsächlich unrichtig sein, wird gegen ihn ebenfalls Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet werden.
Gegen die beiden Siegsdorfer wird außerdem eine Ordnungswidrigkeiten-Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erstattet. Diese Art von Aufzügen ist durch Verfügung des Landratsamtes verboten und das Verbot im Amtsblatt Nr. 65 vom 30. Dezember auch veröffentlicht worden. Es war auch keine Versammlung angemeldet gewesen. Eine Teilnahme war daher nicht erlaubt.
Pressemitteilung Polizei Traunstein