Auf Streife
Polizei Traunstein muss verschiedene Verkehrsdelikte feststellen - wichtige Hinweise für E-Scooter-Fahrer
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Traunstein - Verschiedene Verkehrsdelikte konnten Beamte der Polizeiinspektion Traunstein am Montag den 14. März im Rahmen ihrer Streifentätigkeit feststellen.
Die Meldung im Wortlaut
So wurde z.B. gegen 17.44 Uhr ein kosovarischer Staatsangehöriger mit seinem Fahrzeuggespann angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrzeugführer keine ausreichende Fahrerlaubnis zum Führen des Gespanns hatte. Zum Führen des Gespanns mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 3 Tonnen aufwies, hätte dieser eine Fahrerlaubnis der Klasse BE benötigt. Der Fahrzeugführer konnte aber lediglich eine Fahrerlaubnis der Klasse B vorzeigen.
Ein weiteres Verkehrsdelikt konnten die Beamten der Traunsteiner Polizei feststellen, als ein 29-jähriger Traunsteiner mit einem E-Scooter ohne das erforderliche Versicherungskennzeichen unterwegs war. In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals auf die für den Betrieb von Elektrokleinstfahrzeugen erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen hin. Der Fahrer benötigt weder eine Mofa-Prüfbescheinigung, noch einen Führerschein. Das Mindestalter für das Fahren mit einem E-Scooter liegt bei 14 Jahren. Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend vorgeschrieben. Diese wird mit einer aufgeklebten Versicherungsplakette am Roller nachgewiesen.
Für E-Scooter Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, 1 Monat Fahrverbot und 2 Punkte in Flensburg.
Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Pressebericht der Polizeiinspektion Traunstein
Rubriklistenbild: © Nicolas Armer/dpa