Bürgermeisterkandidat hatte in Vereinskasse gegriffen
Kurz vor Verhandlungstermin: Rechtsanwalt Thomas Wagner nimmt Einspruch zurück
aktualisiert:
- 0 Kommentare
- Weitere
Der Fall sorgte im Sommer 2021 für Aufsehen und Schlagzeilen: Der Vorsitzende des Freilassinger Vereins „Haus der Jugend“ hatte sich aus der Vereinskasse bedient.
Freilassing/Laufen – 19-mal soll Rechtsanwalt Thomas Wagner Beträge zwischen 500 und 10.000 Euro abgehoben oder überwiesen haben. Insgesamt 37.519 Euro. Den Schaden hatte Wagner wenig später vollständig wiedergutgemacht. Mit einer Selbstanzeige kam er damals juristischen Schritten zuvor.
Weil der ehemalige Vorsitzende des Vereins und vormalige Bürgermeisterkandidat der Freilassinger CSU gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt hatte, war für den Dienstag (8. November) eine Verhandlung wegen Untreue in 19 Fällen am Laufener Amtsgericht terminiert. Doch am Vortag hatte Wagner seinen Einspruch zurückgenommen.
Wieso kam es zur Rücknahme?
Zum Grund für den Einspruch sagt Wagner am Telefon gegenüber BGLand24.de: „Es ging mir um die Abklärung der Folgen durch die Anwaltskammer.“ Und weshalb die Rücknahme? „Es gibt inzwischen eine Erklärung, wenn auch keine deutliche.“ Klar sei, solange es vonseiten der Kammer „keine Schritte“ gebe, arbeite er als Rechtsanwalt weiter. Ein weiterer Grund der Rücknahme: „Eine solche PR wie damals will ich mir nicht mehr antun.“
Zur Höhe der Strafe verweist der 54-Jährige auf seinen Verteidiger, den Freilassinger Kollegen Florian Georg Eder. Der teilt mit, dass zur neunmonatigen Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt ist, noch eine Geldauflage von 16.200 Euro hinzukommt. Eine Anfrage bei der Anwaltskammer über mögliche Konsequenzen blieb bis zum Redaktionsschluss unbeantwortet.
höf
Rubriklistenbild: © Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild