Neues Parkkonzept für die Gemeinde
Campen verboten: Piding reguliert Wanderparkplätze
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Piding sagt Wildcampern den Kampf an. Das neue Parkplatzkonzept soll mehr Klarheit schaffen - und das Campieren im Auto und den Müll der ungewollten Gäste, etwa am Parkplatz Steiner Alm, verhindern.
Piding - Bis Ende März 2022 soll es fertig sein: das neue Parkplatzkonzept in Piding. Dazu hat die Verwaltung die Planungen dem Gemeinderat am Dienstag (9. November) vorgestellt.
Frau Burger vom Ordnungsamt der Gemeinde erklärt in ihrem Vortrag die Ziele des neuen Konzepts. Die Verkehrssicherheit in der Gemeinde, insbesondere im Bereich der Outlets soll erhöht werden. Auch die Orientierung soll durch eine klare Kennzeichnung aller Parkflächen und einheitliche Schilder einfacher werden. Der gesamte Ortsplan soll inklusive Parkplätzen und Wanderparkplätzen auch online abrufbar sein. Die beiden Wanderparkplätze bei der Kneippanlage und bei Urwies werden ebenfalls ausgeschildert. So will die Gemeinde gegen Wildcamper ankämpfen.
Kein Campen mehr auf Wanderparkplätzen in Piding
Viele Wildcamper würden auf den Wanderparkplätzen „Kneippanlage“ und „Steiner Alm“ übernachten und ihren Müll dort liegen lassen, erklärt Burger. Deswegen sollen die beiden Parkplätze künftig als „Wanderparkplätze“ ausgeschildert werden. Eigentlich hat die Verwaltung ein generelles Halteverbot zwischen 23 und 5 Uhr vorgeschlagen. Ein Nachtparkverbot wurde etwa auch am Thumsee erlassen. Dies stößt bei einigen Gemeinderäten jedoch auf Unmut.
Wie es denn sei, wenn jemand auf dem Staufenhaus übernachten wolle, frägt etwa Gemeinderätin Birgid d`Heureuse (Grüne), „Dann kann er da das Auto nicht stehen lassen. Kann man das noch abändern?“ d`Heureuse sei selbst an der Staufenbrücke eine Zunahme an parkenden Autos aufgefallen, seit der Wanderparkplatz bei der Padinger Alm, ein beliebter Ausgangspunkt für eine Wanderung auf den Hochstaufen, gesperrt sei. Deshalb müsse man eine Möglichkeit für die Wanderer, die oben übernachten wollen, schaffen.
Für Bürgermeister Hannes Holzner (CSU) ist dies das kleinere Übel. „Wie viele Leute übernachten von diesen zwei Parkplätzen aus wirklich am Staufenhaus? Im Gegenzug, das Übernachten auch von den Campern ist sehr häufig geworden und die Probleme sind unwesentlich größer als die Parkenden, die vielleicht oben übernachten.“
Statt „Halten verboten“ lieber „Campen verboten“?
Auch Gemeinderat Dr. Bernhard Zimmer (Grüne) stört sich an dem Halteverbot. Man sei sich einig, dass man das Wildcampen verhindern wolle. „Aber ein Halteverbot heißt, dass wenn ich mein Auto da hinstelle und die Staufenumrundung mache und das Auto zwei Tage stehen lasse, dann habe ich einen Strafzettel. Es gibt für mich keinen Grund für die Strafe, wenn keiner drin ist. Aber das Halteverbot ist eindeutig geregelt.“ Zimmer schlägt eine Einschränkung vor, nachdem nur das Übernachten am Parkplatz verboten ist, nicht aber das Parken.
Letztlich bestünde die Schwierigkeit darin, zwischen Wohnmobil, VW Bus und anderen Fahrzeugen zu unterscheiden, erklärt Burger. Man müsse sämtliche Fahrzeuge nennen, die verboten sind. Ein einfaches Schild durch die Gemeinde mit „Campen verboten“ sei nicht möglich, da es hier keine Rechtsgrundlage gebe, Camper zu ahnden.
Der Gemeinderat einigt sich darauf, das geplante Halteverbotszeichen an den Wanderparkplätzen durch andere Symbole zu ersetzen. Diese Symbole stehen für Camper und Anhänger und sollen durchgestrichen sein. Dazu kommt noch der Stempel „23 bis 5 Uhr“, um ein Parkverbot für Camper in diesem Zeitraum zu signalisieren. Wanderer, die etwa am Staufenhaus übernachten wollen, können somit in Zukunft weiterhin ihre Autos auf den Wanderparkplätzen abstellen, ohne einen Strafzettel zu bekommen. Ob sich Parkende an die neuen Regelungen halten werden, kontrolliert die Polizei.
Neues Parkplatzkonzept: Outlet-Bereich in Piding
Im Einfahrtsbereich der Outlets soll künftig eine Parkplatzübersicht für eine klare Orientierung sorgen. Die Firmennamen werden darauf zusammen mit einem Richtungspfeil abgebildet. Im Bereich des Styles Hotels sollen alle Parkplätze genannt werden - vorausgesetzt die Gemeinde darf das Schild auf dem Grund des Hotels aufstellen. Auf dem Gemeindegrund sei nicht genügend Platz vorhanden. Direkt an den Outlets werden die Flächen noch einmal ausgeschildert.
Auf einigen Parkplätzen darf mit dem neuen Parkkonzept im Zeitraum von 23 bis 5 Uhr nicht mehr geparkt werden. Dies betrifft die Flächen in der Wisbacherstraße (Haus der Vereine), der Lechsenwiese: an der Schule, vor dem Kindergarten und der Mehrzweckhalle, sowie am Freizeitgelände.
Weiterhin frei bleiben die Flächen am Rathaus, Bahnhof, den Outlets und die E-Ladestation bei Aldi.
Kostengünstig und klar: Neues Parkplatzkonzept in Piding
Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung des neuen Parkplatzkonzepts mit der kleinen Abänderung des Halteverbots der Wanderparkplätze einstimmig zu. Bürgermeister Holzner scheint zufrieden. Das neue Konzept sei „relativ kostengünstig umzusetzen“. Außerdem werde es künftig auch online abrufbar sein. Die Kosten für die komplette Umsetzung belaufen sich auf circa 4.000 Euro.
ce
Rubriklistenbild: © Karl-Josef Hildenbrand