Stadt Tittmoning
Verkehrsregelungen zum Abendflohmarkt: Halteverbot und Sperrung für den Durchgangsverkehr
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Tittmoning - Aufgrund des am 28. Mai stattfindenden Abendflohmarkts, muss der Verkehr am Stadtplatz anderweitig geregelt werden.
Die Meldung im Wortlaut
Am Samstag, den 28. Mai, findet von 16 bis 21 Uhr auf dem Tittmoninger Stadtplatz ein Abendflohmarkt statt. Aus diesem Grund gilt dort an diesem Tag ein Halteverbot von 13 bis 22 Uhr. Der Stadtplatz wird ab ca. 14 Uhr für die Durchfahrt gesperrt, die Zufahrt auf der B20 bis zur Veranstaltung, zum Grenzübergang und für Anlieger ist frei. Der Durchgangsverkehr wird über die LKW-Umfahrung (St 2106) großräumig umgeleitet. Als Ausweich- und Besucherparkplätze stehen der Schulsportplatz und das ehemalige Brückner-Firmengelände (am Alten Bahnhof) zur Verfügung sowie für die aus Richtung Burghausen kommenden Besucher die Parkplätze in der Wasservorstadt.
Pressemitteilung der Stadt Tittmoning
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