Schöffen am Amtsgericht und Landgericht Traunstein gesucht
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Wie in allen Gemeinden wird daher auch in Tittmoning zurzeit eine Vorschlagsliste erarbeitet, aus welcher der beim Amtsgericht Traunstein gebildete Schöffenwahlausschuss eine Auswahl treffen wird. Für diese Liste bittet die Stadtverwaltung um Vorschläge.
Die Meldung im Wortlaut:
Tittmoning - Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Tittmoning wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Auch gegenwärtig amtierende Schöffen können sich erneut zur Wiederwahl bewerben.
Alle Bürgerinnen und Bürger haben bis zum 17. März die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben oder andere Personen vorzuschlagen. Die genauen rechtlichen Bestimmungen, weitere Informationen und das einheitliche Bewerbungsformular sind auf der Startseite der Stadt Tittmoning www.tittmoning.de unter „Aktuelle Meldungen“ veröffentlicht und können auch persönlich bei Frau Brüderl im Tittmoninger Rathaus (Standesamt, 1. Stock, Zimmer 18) abgeholt werden.
Schöffen stehen als ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.
Weitere Informationen gibt es unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen. Für Rückfragen steht Frau Brüderl, die per E-Mail unter michaela.bruederl@tittmoning.de erreichbar ist, zu den Öffnungszeiten der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 08683/7007-27 gerne persönlich zur Verfügung.
Pressemeldung der Stadt Tittmoning