Von Mai bis September
Gemeinderat beschließt: Parken am Waginger See in Tettenhausen wird kostenpflichtig
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Im Ortsteil Tettenhausen soll eine Parkraumbewirtschaftung eingeführt werden. Das entschied der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Für die Nutzung des Parkplatzes am Waginger See in Tettenhausen sowie des neu angelegten Wiesenparkplatzes soll demnach künftig eine Parkgebühr erhoben werden.
Tettenhausen (Waging am See) – Dies hat der Gemeinderat einstimmig in seiner jüngsten Sitzung beschlossen. Als Gebühr wurde ein Euro pro Stunde und fünf Euro pro Tag festgelegt. Die Parkgebühr wird während der Sommersaison von Mai bis September in der Zeit von 9 bis 17 Uhr erhoben. Außerhalb dieser Zeiten bleibt das Parken dort gebührenfrei.
Erhebung auch mit Parkster-App
Die Erhebung wird über einen Parkautomaten inklusiv der Parkster-App erfolgen. Dann kann man mit der Parkster-App die Parkscheine auch bequem über das Smartphone lösen. Wie Bürgermeister Matthias Baderhuber den Rat informierte, belaufen sich die Kosten für den Kauf eines Parkautomaten inklusiv der Einführungsunterstützung auf netto 10.000 Euro. Die Kosten sind über das Programm „Fit für die Zukunft“ förderfähig. Daraus können den Kommunen 75 Prozent der anfallenden Kosten, höchstens jedoch 10.000 Euro je Parkplatz erstattet werden.
Die Förderantragstellung wurde durch die Verwaltung bereits in die Wege geleitet. Da bei diesem Programm der Zeitpunkt der Antragstellung auch als Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn gilt, sollte die Anschaffung baldmöglichst erfolgen. Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass sie bis August 2022 vollumfänglich abgeschlossen sein muss. Die Höhe der Parkgebühren muss noch in eine Parkgebührenverordnung einfließen, die zu einem späteren Zeitpunkt vom Rat verabschiedet werden wird.
kon