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Beschuldigter (36) will sich weder zur Tat äußern – noch sich daran erinnern können

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Von: Daniela Haindl

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Am Landgericht Traunstein startet am 29. Dezember der Prozess wegen einer Vergewaltigung in Waging.
Am 29. Dezember startet der Prozess wegen einer Vergewaltigung in Waging. © Haindl

Am Landgericht Traunstein startet am 29. Dezember der Prozess gegen einen vermeintlichen Vergewaltiger. Das Gericht wird nun entscheiden müssen, ob der Angeklagte schuldfähig ist.

Update, 16.06 Uhr - Beschuldigter (36) will sich weder zur Tat äußern – noch sich daran erinnern können

Pünktlich um 14 Uhr beginnt der Prozess gegen den in Waging wohnhaften C. (36), der seine Nachbarin vergewaltigt haben soll. Ende Juni 2022 soll er laut Anklageschrift gegen 23 Uhr auf den Stufen vor seinem Wohnhaus gesessen haben, als die Nachbarin ihn passierte. Weil sie Hilfe beim Tragen einiger Sache gebraucht habe, soll C. die Frau zu einem Bushäuschen an der Staatsstraße begleitet haben. Dort habe er zu ihr gesagt „Komm her!“, zwischen die Beine gefasst und die Frau auf die Wiese hinuntergezogen.

Im weiteren Verlauf habe der angeklagte C. die Gegenwehr der Geschädigten verhindert, indem er sie gewürgt und mit der Faust auf den Mund geschlagen habe. Dann habe er sie auf offener Wiese vergewaltigt, ohne ein Kondom zu benützen. Nach einigen Minuten soll der 36-Jährige von der Frau abgelassen haben. Die Geschädigte soll ohne Schuhe nach Hause geflohen sein, woraufhin ein guter Bekannter von ihr die Polizei verständigte. Innerhalb weniger Stunden wurde der 36-Jährige festgenommen und sein Blut auf Alkohol und Drogen untersucht, wobei 0,89 Promille und die Wirkstoffe eines antipsychotischen Medikamentes festgestellt wurden.

Angeklagter wollte Zeugin beeinflussen

Gleich zum Auftakt des Prozesses verliest die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler, dass ein Brief des Angeklagten an eine Zeugin beschlagnahmt wurde. Darin habe er versucht, auf die Zeugin einzuwirken, damit diese vor Gericht nicht aussagt und versucht, die Geschädigte zu überreden, ihre Anzeige zurückzuziehen. Außerdem müsse geklärt werden, ob möglicherweise eine schwere Gesundheitsschädigung durch die Tat vorliege, weil der Beschuldigte unter einer ansteckenden Infektionskrankheit leidet. Außerdem könne eine separate Gewaltanwendung vorliegen. 

Beschuldigter macht keine Angaben zur Tat

Die Richterin erklärte im Rechtsgespräch, dass die Kammer ohne ein Geständnis des Angeklagten eine recht hohe Freiheitsstrafe von bis zu acht Jahren in Betracht ziehe. Nach einer Unterredung des Verteidigers Julian Praun mit dem Angeklagten gibt der Rechtsanwalt bekannt, dass sein Mandant keine Angaben zur Tat machen will. C. bereue aber die Tat und wolle der Geschädigten das geforderte Schmerzensgeld zahlen. 

Sachverständiger über Angeklagten

Dann bittet Richterin Aßbichler einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie um sein Gutachten zum psychischen Zustand des angeklagten C. Der Sachverständige gibt an, C. sowohl während dessen Aufenthalts in einer Justizvollzugsanstalt als auch in der Wasserburger Klinik gesehen zu haben. Beamte in der JVA hätten sich über sehr auffälliges Verhalten des Angeklagten geäußert. Anschließend sei C. psychiatrisch behandelt worden und habe sich in der Klinik freundlicher und geordneter verhalten. Der Angeklagte habe aber angegeben, bereits früher Stimmen gehört zu haben.

In weiteren Gesprächen habe sich der Angeklagte gegenüber dem Sachverständigen geäußert, dass er sich weder an die Tat erinnere, noch daran, die Frau geschlagen zu haben. Der Beschuldigte habe sich aber beschwert, dass die Polizei ihm 14.000 Euro „genommen“ habe. Die Summe soll von der Polizei für den mögliche Schmerzensgeldforderungen beschlagnahmt worden sein. 

Die Vorsitzende Richterin unterbricht die Verhandlung. Am Dienstag, den 3. Januar wird der Prozess fortgesetzt.

Vorbericht

Traunstein, Waging – Am 1. Juli 2022 wurde in Waging ein Mann festgenommen, der in der vorhergehenden Nacht auf offener Wiese seine Nachbarin vergewaltigt haben soll. Gegen etwa 23 Uhr soll die Geschädigte von dem 36-Jährigen am Zigarettenautomaten angesprochen und dann von ihm auf den Erdboden niedergerissen worden sein. Ihre Gegenwehr soll er mit einem Faustschlag ins Gesicht und dem Zuhalten ihres Mundes beendet haben. Nach der Tat habe er von der Frau abgelassen weshalb kurze Zeit später die Polizei informiert werden konnte.

Leidet der Angeklagte unter einer Psychose?

Bei einem Bluttest nach der Festnahme des Mannes wurden dann 0,85 Promille Alkohol und die Wirkstoffe zweier antipsychotischer Medikamente festgestellt. Etwa einen Monat nach Antritt der Inhaftierung musste der Beschuldigte dann in das Inn-Salzach-Klinikum in Wasserburg verlegt werden und ist seither dort untergebracht. Die Strafkammer muss nun vermutlich die Schuldfähigkeit des Mannes feststellen: Wäre wegen Vorliegens einer psychischen Erkrankung die Verurteilung nicht möglich, könnte die Unterbringung in der Psychiatrie angeordnet werden. Diese ist im Strafrecht eine der schärfsten Waffen, da sie zeitlich nicht befristet ist.

Für Vergewaltigung sieht das Strafgesetzbuch sonst mindestens eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren vor. Bei Ersttätern liegen die Strafen im Schnitt zwischen zweieinhalb und dreieinhalb Jahren. Steht ein Täter in keinerlei persönlicher Beziehung zum Opfer ist je nach Verletzungsbild auch eine Freiheitsstrafe ab fünf Jahren aufwärts möglich.

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