Emotionen kochten im Gerichtssaal immer wieder hoch
Prozess um „Corona-Spaziergang“ in Grassau: Angeklagte freigesprochen
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Zivilpolizisten nahmen sie damals fest, jetzt stand eine Grassauerin vor Gericht: Im Januar soll sie einen unangemeldeten „Corona-Spaziergang“ mit hunderten Teilnehmern geleitet haben - vor etlichen Sympathisanten wurde sie am Amtsgericht freigesprochen. Doch sind die „Spaziergänge“ damit legal?
Grassau/Traunstein - Als „reine Willkür“ bezeichnete es die Angeklagte, dass sie beim „Corona-Spaziergang“ am 17. Januar in Grassau von Zivilpolizisten aus der Menge herausgegriffen wurde. Ihre Verteidigerin legte nach: „Das war eine inszenierte Suche der Polizei nach einer Versammlungsleitung“. Weil eine Grassauerin Leiterin des unangemeldeten Spaziergangs gewesen sein soll, stand sie am Dienstag (5. Juli) vor dem Amtsgericht in Traunstein - aber jener Verstoß gegen das Bayerische Versammlungsgesetz ließ sich nicht beweisen. Die Frau wurde freigesprochen.
Freispruch im Prozess um „Corona-Spaziergang“ in Grassau
Doch den Freispruch habe die Grassauerin genau jenen Zivilpolizisten zu verdanken, die zuvor so harsch kritisiert wurden, so Richter Wolfgang Ott: Dass jemand das Kommando „Kommt, wir gehen jetzt. Ihr wisst eh, wo entlang“ gab, sei laut Ott fix - nur die Polizisten hätten als Zeugen nicht mehr ganz sicher sagen können, dass dieser verbale Startschuss aus dem Munde der Angeklagten kam. „Das können wir der Angeklagten nicht hieb- und stichfest zuordnen. Im Zweifel ist sie also freizusprechen“, so Richter Ott.
200 bis 300 Personen fanden sich am späten Nachmittag des 17. Januar im Grassauer Zentrum ein. Erst in Grüppchen, dann wurde auf dem Gehsteig in Richtung Staudach losmarschiert - ohne Organisation, ohne Ansprachen, ohne festgelegte Route, wie einige Teilnehmer als Zeugen immer wieder betonten. „Die Leute treffen sich spontan und man geht ‚automatisch‘ los. Da gibt keiner ein Kommando“, beteuerte eine „Spaziergängerin“. Beim Richter löste sie damit eher Unglauben aus: „Herr Staatsanwalt, wir sollten uns das wirklich mal anschauen und da mitmarschieren“, sagte Ott mit skeptisch-ironischem Unterton - und erntete begeisterten Applaus von den rund 15 Zuhörern, Sympathisanten der Angeklagten. Auch Zwischenrufe waren immer wieder zu hören.
Verstoß gegen Versammlungsgesetz: 1750 Euro Geldstrafe standen im Raum
Dass es sich beim „Corona-Spaziergang“ in Grassau um eine Versammlung im juristischen Sinn handelte, war für das Gericht klar - demzufolge hätte sie zuvor beim Landratsamt unter Auflagen wie Maskenpflicht oder Abstandsgebot angemeldet werden müssen. Kristallisiert sich auch bei Nicht-Anmeldung ein Versammlungsleiter dabei heraus, ist dieser dafür haftbar. Doch eben jene Rolle konnte der Grassauerin am Amtsgericht nicht nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft sah es anders: „Sie gingen an vorderster Front und gaben den Impuls loszugehen“, so der Staatsanwalt, der im Plädoyer 1750 Euro Geldstrafe forderte.
Unterschiedliche Ansichten gab es auch zu den zwei Zivilpolizisten der PI Grassau, die sich unter die „Spaziergänger“ mischten. „Rüde“ sei die Angeklagte an der Kapuze gepackt und herausgezogen worden, berichtete ein Zeuge. Die Verteidigerin fand es „merkwürdig und unanständig“, dass sie überhaupt von der Polizei „hineingeschleust“ wurden - schließlich müsse es im Rahmen des Grundgesetzes möglich sein, sich zu treffen und an der Straße entlangzugehen. Anders sah es Richter Ott: Dass die Grassauer Polizei Zivilpolizisten einsetzte, sei „nicht zu beanstanden“.
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Rubriklistenbild: © Fotomontage Stringer_dpa/xe