Wasserwirtschaftsamt Traunstein übergibt Bescheide über finanzielle Hilfe in Höhe von gut 293.000 Euro
Die Gemeinde Winhöring und die Marktgemeinde Marktl wollen den Hochwasserschutz für ihre Bürger verbessern. Die beiden Kommunen im Landkreis Altötting haben dazu jeweils ein Konzept entwickelt. Geld dafür kommt vom Freistaat Bayern, die entsprechenden Bewilligungsbescheide erlässt das Wasserwirtschaftsamt Traunstein (WWA).
Die Mitteilung im Wortlaut:
Traunstein - Die Mittel werden am 8. Juni 2022 an die Gemeinden ausgezahlt. An diesem Tag erhält auch die Gemeinde Inzell im Landkreis Traunstein einen solchen Bescheid. Sie bekommt Fördermittel, weil sie ein Konzept zur Gewässerentwicklung vorgelegt hat. Insgesamt zahlt der Freistaat knapp 83.000 Euro an die drei Antragsteller aus. Weitere rund 210.000 Euro erhält der Kassenzweckverband im Dienstbezirk des WWA Traunstein. Er gibt das Geld weiter an kommunale Mitglieder, die kleinere Projekte zur ökologisch orientierten Gewässerunterhaltung durchgeführt haben. Mit je einem sogenannten integralen Hochwasserschutzkonzept planen die Kommunen Winhöring und Marktl den Schutz ihrer Bürger vor einem 100- jährlichen Hochwasser. Im Blick sind dabei in Winhöring der Watzinger Bach, in Marktl der Bruckberggraben. Beides sind Gewässer dritter Ordnung, für ihren Unterhalt müssen die Gemeinden selbst sorgen.
Das Besondere an dieser Form von Konzepten ist, dass sie nicht nur das Gewässer betrachten. Sie suchen Lösungen auch für das gesamte Einzugsgebiet oberhalb der gefährdeten Flächen. Außerdem legen sie fest, welche Form des Hochwasserschutzes Sinn macht, wie sich Gewässerdynamik und Gewässerqualität verbessern lassen und welche Maßnahmen für eine gute Gewässerökologie notwendig sind.
Gemeinsame Lösungen sind das Ziel
Insbesondere die Ökologie der Gewässer dritter Ordnung hat das „Gewässerentwicklungskonzept“ für Inzell im Fokus. Für rund 36,5 Bachkilometer strebt die Gemeinde eine nachhaltige und naturnahe Gewässerentwicklung an. Konkret heißt dies zum Beispiel: Bachläufe sollen ihre natürliche Form zurückerhalten, Fische ohne Hindernisse flussaufwärts schwimmen können, die Wasserqualität soll verbessert werden. In der Folge müssen Rohre geöffnet werden, Querbauwerke abgesenkt und Quellenbereiche mit Zäunen vor Weidevieh geschützt werden. Wichtige Grundlage für diese Überlegungen ist die Zusammenarbeit aller Beteiligter – auf freiwilliger Basis. Denn ein Gewässerentwicklungskonzept ist lediglich ein rechtlich unverbindlicher Fachplan. Er erfasst den Zustand der Gewässer, zeigt Ziele und Konflikte auf. Dabei trägt die Kommune die Kosten für die Umsetzung einzelner Schritte und kann dafür ebenfalls Fördermittel beantragen. Eine generelle Verpflichtung, etwa für Grundstückseigentümer, die Ideen umzusetzen gibt es aber nicht.
Pressemitteilung Wasserwirtschaftsamt Traunstein