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Doch keine Balkone für den Kufner-Bau? So geht es im Streit in Obing weiter

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Von: Inge Graichen

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Die Gestaltung der Fassade Kufner-Bau sollte sich ans Original (links) halten. Die Fenstergestaltung am Giebel weicht jedoch von den Vorgaben an.
Die Gestaltung der Fassade Kufner-Bau sollte sich ans Original (links) halten. Die Fenstergestaltung am Giebel weicht jedoch von den Vorgaben an. © Graichen

Wie geht es weiter mit den umstrittenen Balkonen am „Kufner“-Ersatzbau in Obing? Zum wiederholten Mal wurde in der Gemeinde diskutiert.

Obing - Wieder einmal befasste sich der Gemeinderat Obing mit der umstrittenen Gestaltung der Südfassade des Ersatzbaus für den Gasthof „Kufner“ im Obinger Ortszentrum, der Platz für eine Tagespflegeeinrichtung für Senioren, eine Sozialstation und Seniorenwohnungen bieten soll.

Streitpunkt: Südfassade

Wie mehrfach berichtet, hatte das Gremium im Laufe der vergangenen Jahre mehrheitlich dem Abbruch des historischen Gebäudes zugestimmt. Allerdings hatte der Rat zur Vorgabe gemacht, dass der Neubau im Erscheinungsbild dem ortsbildprägenden Vorgängerbauwerk angeglichen wird. Der Bebauungsplan „Dorfzentrum Obing-Mitte“ war entsprechend geändert. Über die Gestaltung des Neubaus war mit den Bauherrn ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen worden. Dieser sollte insbesondere absichern, dass die neue Südfassade an der Straßenseite möglichst wenig vom früheren Erscheinungsbild abweicht.

Balkone und Fenster

Im vergangenen Jahr hatte der Bauherr allerdings mit dem Einbau weiterer Balkone erste Änderungen beantragt. Vom Gemeinderat war diesen mehrheitlich zugestimmt worden, um den Bauherrn und den Bedürfnissen der künftigen Bewohner entgegenzukommen. Bei der Behandlung der Angelegenheit war allerdings entdeckt worden, dass ein für den Baustil des früheren Gebäudes wichtiges Detail nicht so ausgeführt wurde, wie im städtebaulichen Vertrag zugrundeliegenden Plan vorgesehen.

Konkret ging es um die Fenstergestaltung im Giebelbereich. Am inzwischen fast fertiggestellten Neubau waren statt der vorgesehenen Rundbogenfenster Rechteckfenster beziehungsweise Rechtecktür eingebaut worden. Diese Abweichung wollte der Gemeinderat nicht akzeptieren und hatte in einem weiteren Beschluss festgehalten, „dass bezüglich der Ausführung der Rundbogenfenster in der Südfassade die Plandarstellung laut dem städtebaulichen Vertrag einzuhalten ist“.

Tektur-Antrag soll Sachlage klären

Jetzt legten die Bauherren allerdings einen Tektur-Antrag vor, durch den beide Abweichungen vom ursprünglichen Plan abgesegnet werden sollten. Da bei der Zustimmung für die Balkone von einer ansonsten gemäß städtebaulichem Vertrag auszuführenden Fassade ausgegangen worden war, also von zwei Rundbogenfenstern und einer Rundbogentür anstatt dem nun in der Änderungsplanung für den Tektur-Antrag eingezeichneten Rechteckfenster und der Rechtecktür, sah der Obinger Gemeinderat jetzt einen neuen Sachverhalt als gegeben an, so dass auch über die Balkone eine neuerliche Entscheidung gefällt werden müsse.

Gemeinderat Korbinian Stettwieser (PAO) beantragte eine getrennte Abstimmung für die beiden Änderungen, wurde im Gremium jedoch nicht unterstützt. Mit 8:8 Stimmen fand der Tektur-Antrag insgesamt keine Mehrheit, war also abgelehnt. Die Fassade muss also jetzt entsprechend dem städtebaulichen Vertrag ausgeführt werden, also mit Rundbogenfenster und ohne Balkone. Eine Bebauungsplanänderung ist nicht erforderlich.

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