Photovoltaik-Anlage Aindorf West nimmt die nächste Hürde

Der Gemeinderat Pittenhart hat sich für die Errichtung der Photovoltaik-Anlage Aindorf West ausgesprochen. Außerdem wird untersucht, ob auch gemeindliche Gebäude wie Wertstoffhof oder das künftige Feuerwehrhaus als Träger von PV-Anlagen in Frage kommen.
Pittenhart – Im öffentlichen Teil der Sitzung des Gemeinderates Pittenhart stand unter anderem die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes „PV-Anlage Aindorf West“ auf der Tagesordnung. In beiden Verfahren wurden die Unterlagen öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt. Vonseiten der Bürger wurden keine Einwendungen und Anregungen vorgetragen.
Stellungnahmen der Behörden abgeschlossen
Am Verfahren beteiligt, aber keine Stellungnahmen gaben folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange ab: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bereich Forsten), Amt für ländliche Entwicklung, Deutsche Telekom, Energienetze Bayern GmbH, Freiwillige Feuerwehr Pittenhart, Gemeinde Amerang, Gemeinde Eggstätt, Gemeinde Höslwang, Kreisbrandinspektion Traunstein, Landesjagdverband-Kreisgruppe Traunstein, Landratsamt SG 4.13-Tiefbauverwaltung, SG 4.14-Untere Naturschutzbehörde, SG 5.36 Straßenverkehrsbehörde, Regionalverkehr Oberbayern, RSE Rhein-Sieg-Eisenbahn GmbH und der Zweckverband zur Wasserversorgung der Gruppe Harpfing.
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Landwirtschaftliche Böden mit überdurchschnittlicher Bonität nicht geeignet
Das Amt für Digitalisierung – Breitband und Vermessung, Bayernetz GmbH, DB Service Immobilien GmbH, Erzbischöfliches Ordinariat München, Gemeinde Seeon-Seebruck, Landratsamt SG 4.14-Wasserrecht und Bodenschutz, Oden Grid Europe GmbH, Regierung von Oberbayern-Bergamt Südbayern, Wasserwirtschaftsamt Traunstein gaben eine Stellungnahme ab, äußerten aber keine Einwände oder Bedenken.
In der Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Bereich Landwirtschaft) wird angemerkt, dass landwirtschaftliche Böden mit überdurchschnittlicher Bonität nicht für Freiflächen Photovoltaik-Anlagen geeignet sind. Aufgrund der Lage entlang eines Schienenweges, des nahegelegenen Verknüpfungspunktes, des letztendlich doch geringen Verbrauches landwirtschaftlich hochwertiger Flächen und wegen der großen Ausdehnung des landwirtschaftlichen Vorbehaltsgebietes im Gemeindebereich, stimmt der Gemeinderat der Fortführung des Verfahrens einstimmig zu.
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Gemeinderat für Errichtung an beantragter Stelle
Ebenso stimmt das Gremium einstimmig der Stellungnahme des Bayerischen Bauernverbandes zu, da es sich um eine kleine, von ortsansässigen Bürgern betriebene Anlage handelt und vermutlich keine auswärtigen Investoren zum Zuge kommen. Da letztendlich die geplante Photovoltaik-Freianlage geringen Verbrauch landwirtschaftlich hochwertiger Flächen beansprucht und die Gemeinde eine große Ausdehnung des landwirtschaftlichen Vorhaltegebietes aufweisen kann, spricht sich der Gemeinderat für die Errichtung an der beantragten Stelle aus. Das Verfahren wird fortgesetzt.
Blendgutachten gefordert
Die Gemeinde Pittenhart hat auf dem Dach der Mehrzweckhalle bereits eine Photovoltaik-Anlage installiert und untersucht diesbezüglich auch andere gemeindliche Gebäude wie Wertstoffhof und künftiges Feuerwehrhaus, sind die Punkte der Stellungnahme des Bund Naturschutz hinsichtlich der Empfehlung auf Nutzung geeigneter Dachflächen seitens der Kommune erfüllt, besteht seitens des Bund Naturschutz keinen Einwand.
Vom Sachgebiet 4.41-Untere Immissionsschutzbehörde des Landratsamtes wird ein Blendgutachten gefordert, um die Beeinträchtigung der benachbarten Anwesen und des Kraft- und Schienenverkehrs zu vermeiden. Der Gemeinderat spricht sich aber gegen die Errichtung von Sichtschutznetzen aus, ansonsten geht auch die Abstimmung einstimmig aus.
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Depotfund aus der Urnenfelderzeit gefunden
In der Stellungnahme des Bayrischen Landesamt für Denkmalpflege wird angemerkt, dass südöstlich des Planungsbereiches ein Depotfund aus der Urnenfelderzeit gefunden wurde, weshalb auch Bodendenkmäler im geplanten Bereich vermutet werden.
Die Antragsteller und das Planungsbüro sollen mit dem Landesamt die Sachlage abklären und die Gemeinde darüber informieren.
Im Geltungsbereich verläuft eine 110-kV-Freileitung der Bayernwerk Netz GmbH, die mit einer Leitungsschutzzone von jeweils 25 Metern beidseits der Leitungsachse zu beachten ist.
Die Stellungnahme wurde vom Rat zur Kenntnis genommen und wird zur weiteren Beachtung an die Antragsteller und das Planungsbüro weitergeleitet.
Sicherheit des Bahnverkehrs erhalten
Die Chiemgauer Lokalbahn e.V. verweist in ihrer Stellungnahme, dass unverändert auch für die Bebauung, die Emissionen und sonstigen eisenbahntypischen Verhältnisse, insbesondere Geräusche, etc. entschädigungslos zu dulden sind und die für die Sicherheit des Eisenbahnverkehrs gewährleistet bleiben muss. Das Schreiben an die Antragsteller und das Planungsbüro zur Beachtung und Abklärung sind weiterzuleiten.
Ebenfalls wird das Schreiben des Wasserwirtschaftsamt Traunstein an die Antragsteller und das Planungsbüro weitergeleitet. Die Darstellung zum Umgang mit dem Niederschlagswasser soll textlich in den Hinweisen des Bebauungsplanes aufgenommen werden. Bezüglich den Altlastenverdachtsflächen sind Informationen beim Landratsamt Traunstein einzuholen.