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Kommt Feldweg der Ortsumfahrung in die Quere?

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Von: Patrick Steinke

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Bürgermeister Karl Schleid. © stbats.bayern.de/Stadt Trostberg

Trostberg - Die Verlegung eines Feldwegs bei Waltersham beschäftigte am Mittwoch den Stadtrat. Doch könnte der Weg möglicherweise der geplanten Ortsumfahrung in die Quere kommen?

Der Stadtrat hatte am Mittwochabend über einen Antrag zu entscheiden, ob der Feldweg von Waltersham in Richtung Viehhausen Aufgelöst beziehungsweise Verlegt werden kann. Dies würde mit einer Änderung des Flächennutzungsplanes und einer Erweiterung des Bebauungsplanes für das Gebiet "Waltersham" einhergehen. Die Kosten für die Verlegung müsste der Antragssteller übernehmen. Vor der Diskussion legte Bürgermeister Karl Schleid den Sachverhalt dar: Demnach sei eine Erweiterung des Sondergebietes planungsrechtlich grundsätzlich denkbar, bedürfe aber der Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde und müsse den Erfordernissen der Raumordnung entsprechen. "Nach ersten Gesprächen mit dem Kreisbaumeister ist eine Erweiterung von dem Sondergebiet und dem Bebauungsplan Nr. 30 'Waltersham' nicht ausgeschlossen", so Schleid. Der Feldweg habe allerdings öffentliche Bedeutung und könne, aus Sicht der Stadt, nicht aufgelöst werden. "Er ist weiterhin zur Bewirtschaftung der angrenzenden Felder notwendig. Deswegen sollte entweder die Verlegung an den Westrand des künftigen Sondergebietes oder das Belassen der jetzigen Trasse geprüft werden", erklärte der Bürgermeister. "Dabei wäre anzustreben, den Weg im Süden an die neue Stichstraße im Gewerbegebiet anzubinden. Die Kosten für eine Verlegung müsste der Antragssteller übernehmen."

Franz Xaver Obermayer (FW) gab allerdings zu bedenken, dass eine Verlegung des Feldwegs der geplanten

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Die Pläne für die Ortsumgehung Trostberg. Hier klicken für eine Großansicht. © stbats.bayern.de

Ortsumfahrung nicht in die Quere kommen dürfe: "Das darf die Trasse 'B299 neu' nicht negativ beeinträchtigen." Die Umfahrung hängt auch weiterhin vom Ausgang der UVA-Klage gegen den geplanten Aubergtunnel ab. Erst wenn diese entschieden ist, können die Planungen für die "B299 neu" weitergehen. Zu Obermayers Einwand meinte Schleid: "Die Trasse wird auf keinste Weise von der Erweiterung tangiert."

Einstimmig entschied sich der Stadtrat anschließend dafür, dem Beschluss des Bauausschusses zu folgen. Demnach wird der Antrag zur Kenntnis genommen und das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplans wird eingeleitet. Der Feldweg zwischen Waltersham und Viehhausen dürfe nicht aufgelöst werden, eine Verlegung des Weges oder die Beibehaltung der derzeitigen Trasse sei zu prüfen. Eine Anbindung an das neue Gewerbegebiet sei anzustreben, wobei der Antragssteller die Kosten für die Maßnahme zu tragen habe.

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