Automatensprenger wegen Mordversuchs verurteilt

Hanau - Drei Männer sprengen einen Fahrkartenautomaten. Herumfliegende Trümmer verletzen einen von ihnen schwer. Seine Komplizen legen den Toten an einem Bahnhof ab. Beute: 300 Euro, Schaden 32 000 Euro.
Wegen versuchten Mordes müssen zwei Automatensprenger für fünf und sieben Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Hanau fällte am Freitag das Urteil über die beiden 52 und 35 Jahre alten Männer aus dem osthessischen Schlüchtern. Sie hatten am 17. September 2013 einen Fahrkartenautomaten bei Wittighausen in Baden-Württemberg in die Luft gejagt. Dabei wurde ein dritter Mittäter aus Zeitlofs (Unterfranken) durch umherfliegende Gehäuseteile tödlich verletzt. Die Explosion war so stark, dass auch das Wartehäuschen daneben barst.
Seine Komplizen fuhren das stark blutende Opfer fast zwei Stunden lang mit dem Auto durch die Gegend. Noch auf der Fahrt starb der Mann auf der Rückbank des Wagens an seinen Kopfverletzungen. 120 Kilometer entfernt vom Tatort legten sie die Leiche in Bad Soden-Salmünster (Main-Kinzig-Kreis) auf dem Bahnhofsparkplatz ab und riefen die Polizei. Laut Gerichtssprecher enthielt der Fahrkartenautomat weniger als 300 Euro, der Sachschaden betrug 32 000 Euro.
Gericht bleibt beim Strafmaß unter Forderung der Staatsanwaltschaft
Seit 13. Mai wurde der Fall vor dem Landgericht Hanau verhandelt. Unklar war, wegen welchen Delikts die Angeklagten verurteilt werden können: versuchter Mord, Aussetzung oder unterlassene Hilfeleistung. Ein medizinischer Gutachter kam zu der Überzeugung, dass das Opfer auch dann nicht zu retten gewesen wäre, wenn seine Mittäter sofort Hilfe geholt hätten.
Die Staatsanwaltschaft hatte wegen versuchten Mordes Freiheitsstrafen von acht Jahren und sechs Monaten beziehungsweise sechs Jahren und neun Monaten beantragt. Die Verteidigung plädierte auf unterlassene Hilfeleistung und wollte Freiheitsstrafen von höchstens vier und zwei Jahren erreichen.
Die Schwurgerichtskammer hielt sich näher an die Staatsanwaltschaft, blieb mit dem Strafmaß aber etwas unter deren Forderung. Neben dem versuchten Mord wurden die Männer auch wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion verurteilt. Bei dem Jüngeren, der die höhere Strafe erhielt, kam auch ein Verstoß gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz dazu.
dpa